Erstellt am 31.05.2005 um 07:50 Uhr von Frank B.
Zu diesen Themen muss man nicht unbedingt einen Beschluss fassen. Solche Angelegenheiten sind in der Regel in einer Geschäftsordnung geregelt. Bedenken sollte man aber, das der Inhalt solcher Gespräche dem Vorsitzenden bzw. eventuellen Ausschüssen vorbehalten sind.
Erstellt am 31.05.2005 um 12:09 Uhr von Rollie
Wie Frank B. schon sagt, in der Regel ist es dem Vorsitzenden vorbehalten, für das Gremium tätig zu sein.
Im Rahmen einer Sitzung kann man natürlich gemeinsam entscheiden, ob jemand anderes für das Gremium gewisse Aufgaben erfüllt, denn es ist nicht zwingend, das ALLE Arbeit am Vorsitzenden hängen bleibt.
Ich würde solche Themen aber schon, wenn nicht in der GO oder über Ausschüsse geregelt, im Rahmen der Tagesordnung behandeln und beschließen.
Erstellt am 31.05.2005 um 17:49 Uhr von mike
Hier sollte man sehr aufpassen! Wenn eine oder mehrere BR-Mitglieder z.B. Gespräche führen im Namen des Betriebsrats, ist es eigentlich erforderlich vorher im Gremium ein Beschluss zu fassen, dass sie hierzu beauftragt sind. Ansonsten mußte man es klarstellen, dass diese BR-Mitglieder nur berechtigt sind, Information entgegen zu nehmen, und dass die ggfs. erforderlichen Entscheidungen nachher im Gremium getroffen werden.