Spezialseminar Gültigkeit
Ich benötige bei einer Frage mal ganz dringend Hilfe. Unser Gremium hat vor etwa 1 Monat einstimmig beschlossen, dass wie einen Mobbingbeauftragten bestellen, und haben ihm auch 1 Seminar ( erstmal) zugesichert bzw. beschlossen. Nun hat unsere Schriftführerin ( da sie Zugang zum PC u. Internet hat) gleich alle 5 Seminare zum Thema Mobbing gebucht. Ohne überhaupt mit dem GF Rücksprache zu halten, da es sich um dieses Seminar um ein Spezialseminar handelt. Nun ist meine Frage und auch gleichzeitig meine Ängste: Was kann uns im schlimmsten Fall passieren sollte der GF nicht einverstanden sein. Oder kann er darüber nicht entscheiden da wir einstimmig die Schulung beschlossen haben? Habe da echt etwas bammel, dass uns damit der GF ein Ei ins Nest legen könnte
Community-Antworten (11)
28.10.2016 um 18:13 Uhr
5 Mobbingseminare - ihr müsst ja echt Probleme haben!
Im schlimmsten Falle: Die Schriftführerin hat ohne Auftrag eine Buchung vorgenommen und hat dafür gerade zu stehen. Sie wird die Stornokosten der 5 Seminare zu zahlen haben.
im wahrscheinlichsten Falle: Der Seminaranbieter denkt sich "ist die dumm, aber wir hoffen auf spätere Buchungen" und storniert die Seminare kostenlos.
Im besten Falle: Der AG sagt "Super! gegen Mobbing muss endlich was getan werden! Gut dass ihr munter schon mal gründlich losgebucht habt, gibt es wenigstens Frühbucherrabatt? Die Rechnung übernehme natürlich ich!"
28.10.2016 um 18:49 Uhr
Tach auch, ein Seminaranbieter läßt sich i.d.R. erst ordnungsgemäße und /oder wirksame Beschlüsse vorlegen, ansonsten er Gefahr läuft, daß er finanziell in die Röhre guckt. Ich an Euerer Stelle würde dem Seminaranbieter schriftlich mitteilen, daß für die Seminarteilnehmerin ein Beschluß für lediglich EIN Seminar gefaßt wurde. Dies müßte ausreichen,um die übrigen VIER Seminare stornieren zu lassen.
28.10.2016 um 18:52 Uhr
Zitat (Challenger): "ein Seminaranbieter läßt sich i.d.R. erst ordnungsgemäße und /oder wirksame Beschlüsse vorlegen"
Das habe ich noch nie erlebt! Wie sollte der Seminaranbieter auch feststellen können, ob der Beschluss wirksam ist?
Zitat (Challenger): "Dies müßte ausreichen,um die übrigen VIER Seminare stornieren zu lassen."
Da habe ich meine Zweifel...
Zitat (Pickel): "Der Seminaranbieter denkt sich "ist die dumm, aber wir hoffen auf spätere Buchungen" und storniert die Seminare kostenlos."
Sehr unwahrscheinlich. In der Wirtschaft lebt niemand von Hoffnungen!
28.10.2016 um 19:15 Uhr
Der Mond und der Challenger: Ein Seminaranbieter hat tatsächlich nichts mit dem Beschluss zu schaffen. Wo lebst und buchst Du?
28.10.2016 um 19:35 Uhr
Ruft doch einfach mal beim Seminaranbieter an und erklärt die Situation.
28.10.2016 um 19:38 Uhr
Ja machen wir am Montag. Bzw. die Schriftführerin. mal schauen was dabei rum kommt. 1 Seminar bleibt ja bestehen. Danke euch allen für die Auskunft
22.11.2016 um 22:39 Uhr
Meine Antwort kommt zwar spät, aber da muss ich als stiller Mitleser einfach was zu schreiben.
Zitat (Pjöööng): "Das habe ich noch nie erlebt! Wie sollte der Seminaranbieter auch feststellen können, ob der Beschluss wirksam ist?"
Zitat (Kölner): "Ein Seminaranbieter hat tatsächlich nichts mit dem Beschluss zu schaffen. Wo lebst und buchst Du?"
Darf ich da mal aus dem Schreiben eines Seminaranbieters Zitieren? "... Zum anderen bitten wir, das Formular mit Beschluss des Betriebsrats ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Beschluss des Betriebsrats ordnungsgemäß gefasst wurde und der Arbeitgeber schriftlich unterrichtet wurde. ..."
Ich lebe in Deutschland und buche (unter anderem) beim DGB ;)
22.11.2016 um 23:04 Uhr
Nö errorist der Anbieter fragt ob ein Beschluß vorliegt alles andere ist ihm egal. Glaubst Du Ernsthaft ein Anbieter würde schreiben, dass er meint der Beschluß ist nicht ordnungsgemäß und das BRM darf nicht zum Seminar kommen? Wenn Du das glaubst dann wohnst du wohl doch eher auf dem Mond als in Deutschland!
22.11.2016 um 23:20 Uhr
Moreno, ich kann dir nur sagen was dieser Anbieter haben will, um das Seminar zu bestätigen. Und das ist zweifelsfrei der Beschluss! Ob er die Teilnahme am Seminar, bei nicht ordnungsgemäßem Beschluss, versagen würde, entzieht sich meiner Kenntnis Dazu müsste ich meine Glaskugel dann wohl doch mal reparieren lassen ....
23.11.2016 um 00:39 Uhr
Da üwrde mich das Formular doch mal interessieren.
23.11.2016 um 08:29 Uhr
Hab mal reingeschaut beim DGB: Anmeldung Betriebsratsseminar da wird noch nicht mal gefragt ob ein Beschluss, geschweige denn eine Kostenübernahme des AG vorliegt. Es gibt lediglich einen möglichen Musterbrief an den AG als Arbeitshilfe für den Betriebsrat.
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