Erstellt am 28.10.2016 um 16:13 Uhr von Pickel
5 Mobbingseminare - ihr müsst ja echt Probleme haben!
Im schlimmsten Falle:
Die Schriftführerin hat ohne Auftrag eine Buchung vorgenommen und hat dafür gerade zu stehen. Sie wird die Stornokosten der 5 Seminare zu zahlen haben.
im wahrscheinlichsten Falle:
Der Seminaranbieter denkt sich "ist die dumm, aber wir hoffen auf spätere Buchungen" und storniert die Seminare kostenlos.
Im besten Falle:
Der AG sagt "Super! gegen Mobbing muss endlich was getan werden! Gut dass ihr munter schon mal gründlich losgebucht habt, gibt es wenigstens Frühbucherrabatt? Die Rechnung übernehme natürlich ich!"
Erstellt am 28.10.2016 um 16:49 Uhr von Challenger
Tach auch,
ein Seminaranbieter läßt sich i.d.R. erst ordnungsgemäße und /oder wirksame Beschlüsse vorlegen, ansonsten er Gefahr läuft, daß er finanziell in die Röhre guckt. Ich an Euerer Stelle würde dem Seminaranbieter schriftlich mitteilen, daß für die Seminarteilnehmerin ein
Beschluß für lediglich EIN Seminar gefaßt wurde.
Dies müßte ausreichen,um die übrigen VIER Seminare stornieren zu lassen.
Erstellt am 28.10.2016 um 16:52 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"ein Seminaranbieter läßt sich i.d.R. erst ordnungsgemäße und /oder wirksame Beschlüsse vorlegen"
Das habe ich noch nie erlebt! Wie sollte der Seminaranbieter auch feststellen können, ob der Beschluss wirksam ist?
Zitat (Challenger):
"Dies müßte ausreichen,um die übrigen VIER Seminare stornieren zu lassen."
Da habe ich meine Zweifel...
Zitat (Pickel):
"Der Seminaranbieter denkt sich "ist die dumm, aber wir hoffen auf spätere Buchungen" und storniert die Seminare kostenlos."
Sehr unwahrscheinlich. In der Wirtschaft lebt niemand von Hoffnungen!
Erstellt am 28.10.2016 um 17:15 Uhr von Kölner
Der Mond und der Challenger: Ein Seminaranbieter hat tatsächlich nichts mit dem Beschluss zu schaffen. Wo lebst und buchst Du?
Erstellt am 28.10.2016 um 17:35 Uhr von gironimo
Ruft doch einfach mal beim Seminaranbieter an und erklärt die Situation.
Erstellt am 28.10.2016 um 17:38 Uhr von Beschluss
Ja machen wir am Montag. Bzw. die Schriftführerin. mal schauen was dabei rum kommt. 1 Seminar bleibt ja bestehen.
Danke euch allen für die Auskunft
Erstellt am 22.11.2016 um 21:39 Uhr von Errorist
Meine Antwort kommt zwar spät, aber da muss ich als stiller Mitleser einfach was zu schreiben.
Zitat (Pjöööng):
"Das habe ich noch nie erlebt! Wie sollte der Seminaranbieter auch feststellen können, ob der Beschluss wirksam ist?"
Zitat (Kölner):
"Ein Seminaranbieter hat tatsächlich nichts mit dem Beschluss zu schaffen. Wo lebst und buchst Du?"
Darf ich da mal aus dem Schreiben eines Seminaranbieters Zitieren?
"... Zum anderen bitten wir, das Formular mit Beschluss des Betriebsrats ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Beschluss des Betriebsrats ordnungsgemäß gefasst wurde und der Arbeitgeber schriftlich unterrichtet wurde. ..."
Ich lebe in Deutschland und buche (unter anderem) beim DGB ;)
Erstellt am 22.11.2016 um 22:04 Uhr von Moreno
Nö errorist der Anbieter fragt ob ein Beschluß vorliegt alles andere ist ihm egal. Glaubst Du Ernsthaft ein Anbieter würde schreiben, dass er meint der Beschluß ist nicht ordnungsgemäß und das BRM darf nicht zum Seminar kommen? Wenn Du das glaubst dann wohnst du wohl doch eher auf dem Mond als in Deutschland!
Erstellt am 22.11.2016 um 22:20 Uhr von Errorist
Moreno, ich kann dir nur sagen was dieser Anbieter haben will, um das Seminar zu bestätigen. Und das ist zweifelsfrei der Beschluss!
Ob er die Teilnahme am Seminar, bei nicht ordnungsgemäßem Beschluss, versagen würde, entzieht sich meiner Kenntnis Dazu müsste ich meine Glaskugel dann wohl doch mal reparieren lassen ....
Erstellt am 22.11.2016 um 23:39 Uhr von Pjöööng
Da üwrde mich das Formular doch mal interessieren.
Erstellt am 23.11.2016 um 07:29 Uhr von moreno
Hab mal reingeschaut beim DGB: Anmeldung Betriebsratsseminar da wird noch nicht mal gefragt ob ein Beschluss, geschweige denn eine Kostenübernahme des AG vorliegt. Es gibt lediglich einen möglichen Musterbrief an den AG als Arbeitshilfe für den Betriebsrat.