Vetretung der Tochterunternehmen durch den betriebsrat der Mutterunternehmen
Hallo :), kann mir jemand bitte sagen, wo es im BetrVG geregelt ist, dass die Beschäftigten einer Tochterunternehmen von den Betriebsrat der Mutterunternehmen vertreten werden kann???
Ich brauche diesbezüglich dringend Hilfe!!!!!!!!
Danke, Jo :)
Community-Antworten (1)
30.05.2005 um 15:46 Uhr
Das sieht schlecht aus, wenn nicht eine nach §3 BetrVG Möglichkeit besteht. Allerdings automatisch gilt dieses Vertretungsrecht nicht!
Verwandte Themen
Gemeinschaftsbetrieb gemäß §1, Absatz 2 BetrVG
Hallo zusammen es besteht ein Gemeinschaftsbetrieb im Sinne des §1, Absatz 2 BetrVG. Dieser Betrieb hat ein "Mutterunternehmen" und 5 "Tochterunternehmen", alles eigenständige GmbH´s. Das "Mutterun
Unterschied GBR und KBR
ÄlterHallo an Alle, wir sind ein Tochterunternehmen einer bundesweit agierende GmbH & Co KG. Die Großhandlung hat mehrere Zweigstellen mit unterschiedlichen Namen (durch Aufkauf erworben). Diese sind ab
Mutter- Tochterunternehmen - Was ist mit geltenden Betriebsvereinbarungen im Mutterunternehmen, gelten diese auch für die Tochter?
ÄlterHallo zusammen, habe einige Fragen zum Thema Mutter-Tochterunternehmen. Unsere GmbH(gemeinnützig; 1000 MA) hat eine Tochtergesellschaft(100%; ebenfalls gemeinnützig; 6 MA) gegründet. Das Tochterunt
Betrieb mit verschiedenen Tochterunternehmen und Betriebsräten
ÄlterHallo, unser Unternehmen hat verschiedene Tochterunternehmen. Zwei der Töchter sind in den Betriebsrat des Hauptunternehmens integriert, obwohl eine Tochter eine andere Geschäftsführung hat. Zwei and
Standortfrage für neuen Mitarbeiter
ÄlterHallo, wir haben eine Anhörung zur Neueinstellung erhalten. Soweit alles gut, nur etwas irritiert uns. Wir sind in Deutschland ein Unternehmen mit einem Standort (A), dazu kommen noch Vertriebskoll