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Vetretung der Tochterunternehmen durch den betriebsrat der Mutterunternehmen

J
Jo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo :), kann mir jemand bitte sagen, wo es im BetrVG geregelt ist, dass die Beschäftigten einer Tochterunternehmen von den Betriebsrat der Mutterunternehmen vertreten werden kann???

Ich brauche diesbezüglich dringend Hilfe!!!!!!!!

Danke, Jo :)

1.19001

Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

30.05.2005 um 15:46 Uhr

Das sieht schlecht aus, wenn nicht eine nach §3 BetrVG Möglichkeit besteht. Allerdings automatisch gilt dieses Vertretungsrecht nicht!

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