Hat der Arbeitgeber ein Initiativrecht?
Kann der Arbeitgeber in einem Betrieb, in dem noch kein Betriebsrat besteht, einen Wahlvorstand bestellen? Oder kann der Arbeitgeber überhaupt irgendwie Einfluß darauf nehmen, dass ein Betriebsrat gebildet wird? Wenn ja, was muss der Arbeitgeber beachten?
Community-Antworten (3)
24.05.2005 um 17:04 Uhr
Nein der AG kann keinen Wahlvorstand bestellen. Lies dir mal den § 17 BetrVG durch. Dort ist alles geregelt. Die Belegschaft bestellt den Wahlvorstand. Wenn ihr einen BR wählen wollt, wendet euch am besten an die zuständige Gewerkschaft.
24.05.2005 um 17:05 Uhr
Im Betr.VG heißt es, daß, wenn kein BR besteht und auch kein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt wird. Der AG kann ihn also nicht "bestellen"
24.05.2005 um 19:39 Uhr
der chef will doch sicher nicht selbst gewählt werden... wie soll das denn in der praxis aussehen bei euch? sicher über nen strohmann ?
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