Erstellt am 24.05.2005 um 15:04 Uhr von Nidis
Nein der AG kann keinen Wahlvorstand bestellen. Lies dir mal den § 17 BetrVG durch. Dort ist alles geregelt. Die Belegschaft bestellt den Wahlvorstand. Wenn ihr einen BR wählen wollt, wendet euch am besten an die zuständige Gewerkschaft.
Erstellt am 24.05.2005 um 15:05 Uhr von merlin
Im Betr.VG heißt es, daß, wenn kein BR besteht und auch kein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt wird. Der AG kann ihn also nicht "bestellen"
Erstellt am 24.05.2005 um 17:39 Uhr von ola!
der chef will doch sicher nicht selbst gewählt werden... wie soll das denn in der praxis aussehen bei euch? sicher über nen strohmann ?