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Jugendvertreterwahl -Kann ich gewählt werden

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Renate
Jan 2018 bearbeitet

Ich (3.Ausbildungsjahr, Prüfung Juni 05) bin als Kandidat für die jetzt stattfinden Jugendvertreterwahlen (nur Briefwahl, Wahlende 30.Mai) aufgestellt. Nachdem die Liste mit den Kandidaten erstellt und ausgehängt wurde erhielten wir Auszubildenden schriftlich Bescheid, dass wir nach Bestehen der Prüfung (Juni 05) nicht übernommen werden (zuvor hatten wir die mündliche Zusage, dass wir einen auf 1 Jahr befristeten AV bekommen). Was nun - muss ich von der Liste? Kann ich gewählt werden? - und was dann?

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

20.05.2005 um 08:12 Uhr

Warum willst du nicht mehr kandidieren? Der AG versucht so Einfluss auf die JAV- Wahl zu nehmen. Ließ dir mal den §78a BetrVG genau durch! Wenn überhaupt ein Azubi übernommen wird, dann ist es die JAV.

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