Berichtigung von Wahlvorschlägen im Einstufigen Wahlverfahren
Was passiert wenn am letzten Tag der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge ein Vorschlag eingereicht wird, der Stützunterschriften enthält, die von Mitarbeitern stammen, die Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt haben, weil sie glauben, daß sie leitende Angestellte sind. Der Wahlausschuß ihnen aber noch nicht die Entscheidung über ihren Einspruch mitgeteilt hat. Muß dieser Wahlvorschlag anerkannt werden und wenn nicht was passiert wenn die Wahl zum BR genau eine Woche nach dem Ende der Einreichungsfrist ist
Community-Antworten (1)
18.05.2005 um 08:17 Uhr
So lange nicht feststeht, das die entsprechenden MA leitende Angestellte sind, sind sie wahlberechtigt und demzufolge ist der Wahlvorschlag gültig! Der WV sollte sich vielleicht mal bei der Prüfung etwas beeilen und den entsprechenden Beschluss fassen! Die sogenannten möchte gern leitenden Angestellten können ja dann vor dem Arbeitsgericht die Wahl anfechten. ;-) Wenn der Wahlvorschlag abgelehnt wird und es sind doch keine leitenden Angestellten, hat der WV rechtswidrig gehandelt und die o.g. Personen können ebenfalls die Wahl anfechten. Also Beschluss fassen, so oder so!
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