Erstellt am 16.05.2005 um 18:36 Uhr von Rollie
Du kannst ja Rücksprache mit Deinem behandelnden Arzt halten, aber wenn er Dich hinsichtlich Deiner AU nicht in's Bett verfrachtet hat und der Urlaub Deiner Gesundung förderlich ist, spricht sicherlich nichts dagegen.
Bei einer AU sollte man nur das unterlassen, was den Heilungsprozeß behindert. Ein Patient mit Gipsbein wäre während seiner Krankheit sicherlich nicht gut auf einem Fußballfeld antreffen.
Ob Du daher also versuchst, Deine Depressionen im regnerischen Augsburg oder dem sonnigen Palma auszukurieren, dürfte daher egal sein.
Manche Leute haben Probleme mit den Bronchien, da könnte gute Seeluft an der Nordsee auch gut für den Heilungsverlauf sein.
Erstellt am 17.05.2005 um 09:28 Uhr von Bernd Rosenberg
Rollie schrieb: "Ob Du daher also versuchst, Deine Depressionen im regnerischen Augsburg oder dem sonnigen Palma auszukurieren, dürfte daher egal sein."
Für die Genesung möglicherweise schon. Für die Lohnfortzahlung allerdings nicht unbedingt. Dieser Tipp kann teuer werden.
Erstellt am 19.05.2005 um 06:41 Uhr von ulli
Hallo,
für eine Reise während der AU benötigt man die Genehmigung der Krankenkasse.