W.A.F. LogoSeminare

Gibt es ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Flugklassenregelungen?

P
polly
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma ist die Reiserichtlinie geändert worden. Fazit: Alle sind verpflichtet, immer den billigsten Flug zu nehmen. Wir haben aber sehr viele Monteure, die in ferne Länder fliegen und dort sofort nach Ankunft auf den Baustellen arbeiten sollen. Gibt es ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, dass diese Monteure nicht Holzklasse fliegen müßen?

6.40506

Community-Antworten (6)

K
Konrad

19.03.2009 um 12:31 Uhr

Der BR hat bei Dienstreiseregelungen Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte und kann dazu eine BV abschließen. Ob allerdings ein Reisemonteur unbedingt „first class“ fliegen muss ist sachlich zu begründen!

P
polly

19.03.2009 um 12:40 Uhr

Steht das irgendwo geschrieben?

P
paula

19.03.2009 um 13:07 Uhr

@konrad da bin ich jetzt aber auch mal gespannt

K
Konrad

19.03.2009 um 13:28 Uhr

@polly nein ist nirgends gechrieben, ist vom BR zu begründen und zu verhandeln. Beispiel: die Monteure sind alle große Kerle und brauchen mehr Platz, oder man könnte den Monteurern nach Ankunft eine Pause gewähren oder...

Ist alles Verhandlungssache!!

@Paula schon verstanden.

P
packer

19.03.2009 um 13:54 Uhr

moin polly der arbeitgeber kann kann festlegen, dass jeweils nur die günstigste alternative als erstattungsgrundlage herangezogen wird. das fällt unter sein direktionsrecht und ist daher auch nicht in der mitbestimmung. ich sehe hier wirklich keine mitbestimmungsrechte des BR was die wahl des verkehrsmittels angeht!

siehe auch:

http://www.openpr.de/news/291674/Bei-Reisen-bestimmt-der-Arbeitgeber-den-Kurs.html

du bemängelst ja augenscheinlich die tatsache, daß nach flugreisen sofort gearbeitet werden soll. das ist in der tat ein unschönes problem. reisezeiten werden im allgemeinen nicht als arbeitszeiten im sinne des arbeitszeitgesetzes gewertet (rechtssprechung BAG), d.h. daß der AN sich nach einer langen flugreise so ausgeruht fühlen muß, daß er ohne probleme seine arbeit aufnehmen kann. hier sehe ich z.B. die möglichkeit über einen tarifvertrag zusätzliche ruhepausen vor aufnahme der arbeit auszuhandeln.

P
polly

19.03.2009 um 14:09 Uhr

Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten!

Ihre Antwort