Erstellt am 19.03.2009 um 11:31 Uhr von Konrad
Der BR hat bei Dienstreiseregelungen Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte
und kann dazu eine BV abschließen.
Ob allerdings ein Reisemonteur unbedingt „first class“ fliegen muss ist sachlich zu begründen!
Erstellt am 19.03.2009 um 11:40 Uhr von polly
Steht das irgendwo geschrieben?
Erstellt am 19.03.2009 um 12:07 Uhr von paula
@konrad
da bin ich jetzt aber auch mal gespannt
Erstellt am 19.03.2009 um 12:28 Uhr von Konrad
@polly
nein ist nirgends gechrieben, ist vom BR zu begründen und zu verhandeln.
Beispiel: die Monteure sind alle große Kerle und brauchen mehr Platz, oder man könnte
den Monteurern nach Ankunft eine Pause gewähren oder...
Ist alles Verhandlungssache!!
@Paula schon verstanden.
Erstellt am 19.03.2009 um 12:54 Uhr von packer
moin polly
der arbeitgeber kann kann festlegen, dass jeweils nur die günstigste alternative als erstattungsgrundlage herangezogen wird. das fällt unter sein direktionsrecht und ist daher auch nicht in der mitbestimmung. ich sehe hier wirklich keine mitbestimmungsrechte des BR was die wahl des verkehrsmittels angeht!
siehe auch:
http://www.openpr.de/news/291674/Bei-Reisen-bestimmt-der-Arbeitgeber-den-Kurs.html
du bemängelst ja augenscheinlich die tatsache, daß nach flugreisen sofort gearbeitet werden soll. das ist in der tat ein unschönes problem. reisezeiten werden im allgemeinen nicht als arbeitszeiten im sinne des arbeitszeitgesetzes gewertet (rechtssprechung BAG), d.h. daß der AN sich nach einer langen flugreise so ausgeruht fühlen muß, daß er ohne probleme seine arbeit aufnehmen kann. hier sehe ich z.B. die möglichkeit über einen tarifvertrag zusätzliche ruhepausen vor aufnahme der arbeit auszuhandeln.
Erstellt am 19.03.2009 um 13:09 Uhr von polly
Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten!