Betriebsratsvorsitzende und gleichzeitig Stationsleitung
Unsere BR-Vorsitzende ist gleichzeitig Stationsleitung. Ist sowas miteinander vereinbar?
Sie wurde erst später SL, man wollte sie von GL wahrscheinlich ruhig stellen und auf AG-Seite ziehen.
Solange die BRV nicht leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG ist, sind vom Gesetz her beide Tätigkeiten miteinander vereinbar. Für eine Interessenausgleich können ja die anderen Mitglieder im Betriebsrat sorgen. Die BRV kann ja nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse tätig werden.
Erstellt am 14.05.2005 um 16:27 Uhr von Rollie
Wenn ihr Probleme darin seht, könnt ihr ja auch einen anderen Vorsitzenden wählen.