Erstellt am 11.05.2005 um 12:08 Uhr von merlin
Arbeitskleidung bzw. eine Kleiderverordnung fällt unter § 87 (1) 1 Betr.VG "Ordnung im Betrieb ...". Per Betriebsvereinbarung könnte man regeln, wer die Arbeitskleidung tragen muß, wer sie kauft, reinigen läßt, etc.
Erstellt am 11.05.2005 um 12:28 Uhr von Rollie
So ich das auch. Schau mal unter http://www.betriebsrat.com/03_informationen/urteile/index.htm
Da findest Du unter Urteile zum Thema Mitbestimmung des Betriebsrates 1. Ordnung (§87) 2 passende Themen dazu.