Mitbestimmung bei Studenbudget für Aushilfen
Hallo Kollegen,
unser AG (Gesundheitswesen) hat vor kurzem jeder Abteilung im Hause ein Stunden-Budget für Aushilfen zugeteilt. Wir fragen uns nun, wo in diesem Fall unsere Mitbestimmungsrechte liegen; da sind wir uns nämlich nicht ganz sicher.
Wer kann mir darüber auskunft geben?
Gruß Hendrik
Community-Antworten (3)
11.05.2005 um 09:30 Uhr
Hallo Hendrik,
was ist unter einem Stunden-Budget für Aushilfen zu verstehen. Heißt es, daß jede Abteilung verpflichtet wird einer anderen über die normale Az zu helfen oder heißt es, daß jede Abteilung bis zu einer bestimmten Stundenzahl Aushilfen einstellen kann? bernd
11.05.2005 um 22:20 Uhr
Hallo Bernd,
die Aushilfen sind bereits eingestellt und wurden in der Vergangenheit auch schon eingesetzt. Jetzt vergibt der AG Studenbudgets für die einzelnen Abteilungen (Abteilung XY darf 77 Std./Monat an Aushilfen vergeben).
Meine BR-Kollgen meinen dort u.a. nach § 87/1 Nr. 2 mitbestimmungsberechtigt zu sein. Ich persönlich sehe dies aber anders, da meiner Meinung nach Beginn und Ende der Arbeitszeit hier nicht zur Debatte steht. Gäbe es vielleicht andere Einfallstore für den BR?
Gruß hendrik
13.05.2005 um 01:23 Uhr
Guten Abend Hendrik, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist sicher nicht einschlägig. Das "Einfallstor" für den BR sehe ich nur in § 92 BetrVG (Personalplanung). Allerdings hat der BR hier nur ein Mitberatugsrecht.
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