Erstellt am 11.05.2005 um 07:30 Uhr von bernd
Hallo Hendrik,
was ist unter einem Stunden-Budget für Aushilfen zu verstehen. Heißt es, daß jede Abteilung verpflichtet wird einer anderen über die normale Az zu helfen oder heißt es, daß jede Abteilung bis zu einer bestimmten Stundenzahl Aushilfen einstellen kann?
bernd
Erstellt am 11.05.2005 um 20:20 Uhr von Hendrik Marian
Hallo Bernd,
die Aushilfen sind bereits eingestellt und wurden in der Vergangenheit auch schon eingesetzt. Jetzt vergibt der AG Studenbudgets für die einzelnen Abteilungen (Abteilung XY darf 77 Std./Monat an Aushilfen vergeben).
Meine BR-Kollgen meinen dort u.a. nach § 87/1 Nr. 2 mitbestimmungsberechtigt zu sein. Ich persönlich sehe dies aber anders, da meiner Meinung nach Beginn und Ende der Arbeitszeit hier nicht zur Debatte steht.
Gäbe es vielleicht andere Einfallstore für den BR?
Gruß hendrik
Erstellt am 12.05.2005 um 23:23 Uhr von otto
Guten Abend Hendrik,
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist sicher nicht einschlägig. Das "Einfallstor" für den BR sehe ich nur in § 92 BetrVG (Personalplanung). Allerdings hat der BR hier nur ein Mitberatugsrecht.