Erstellt am 10.05.2005 um 14:27 Uhr von Konrad
Die Ablehnung einer Änderungskündigung wirkt wie eine "Beendigungskündiung" durch den Arbeitgeber, dies löst i.d. Regel keine Sperrfrist aus.
Tip: Fachmann in dieser Sache zu Rate ziehen, Fristen sind zu beachten!