Fresistellung von der Arbeit nach erfolgreicher Klage
Kann die Firma einen Mitarbeiter nach erfolgreicher Klage nach einer Kündigung einfach freistellen, mit der Begründung das sein alter Arbeitzplatz weggefallen ist?
Community-Antworten (2)
10.05.2005 um 12:36 Uhr
Du solltest es vielleicht etwas genauer beschreiben.
Wer hat die (Kündigungsschutz-?)Klage gewonnen ? Wurde da die Kündigung aufgehoben ?
10.05.2005 um 16:24 Uhr
der kollege wurde betriebsbedingt gekündigt.aber er hat den prozes gewonnen.laut gerichtsurteil muss die firma ihn auf seinen alten arbeitsplatz weiterbeschäftigen.die firma stellt sich stur und hat ihn freigestellt bis auf weiteres.unter zeugen sagte sein meister das sein gehalt weitergezahlt wird.er hat aber keinen lohn überwiesen bekommen und die firma hat ihn beim krankenkasse abgemeldet.er kam gestern mit einem schreiben seines anwalts,das die firma ihn sofort beschäftigen muss.seit 2 tagen wartet er in einem leeren büro im firmengebäde,das jemend was enscheidet.meine frage lautet; kann die firma jemanden von der arbeit freistellen ohne das der br angehört aurde?bzw.hat der br mitbestimmungsrecht in sachen freistellung?
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