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Kann Arbeitgeber werben für Gewerkschaft verbieten?

SH
Schuh Hans-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann die Geschäftsleitung einen Aushang am 'schwarzen Brett' verbieten, in dem zu lesen ist 'Dagegen müssen wir uns wehren! Das geht aber nur wenn wir stark sind.' Dies geschah im Bezug auf einen Vorschlag der Arbeitgebervertreter zum Abschluss eines neuen Manteltarifvertrages. ??? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Gruß, Hans-Josef Schuh

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Community-Antworten (4)

R
Rollie

06.05.2005 um 14:09 Uhr

Man könnte es als Aufruf zum Streik verstehen, was dem Betriebsrat nicht zu steht.

B
Bomber

06.05.2005 um 21:00 Uhr

Die koalitionsmäßige Betätigung der BR-Mitglieder erstreckt sich vor allem auf die freie Informations- und Werbetätigkeit für ihre Gewerkschaft im Betrieb. Das Recht der Gewerkschaftswerbung im Betrieb ist im BetrVG nicht ausdrücklich geregelt. Sie ist aber ein notwendiger Ausfluss des Grundrechts der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG . Das ist auch durch die Rspr. nicht in Frage gestellt worden (vgl. zuletzt BAG 30. 8. 83, 23. 9. 86, AP Nrn. 38, 45 zu Art. 9 GG). Die BR-Mitglieder durften nach der früheren Rspr. (BAG 14. 2. 67, AP Nr. 10 zu Art. 9 GG) allerdings nur dann werbend tätig werden, wenn eine deutliche Trennung von ihrem BR-Amt zu erkennen war. Diese Trennung ist jetzt nicht mehr erforderlich, da die gesetzliche Regelung nunmehr eindeutig ist (vgl. auch Rn. 49). 55 Der AG ist verpflichtet, die zulässige gewerkschaftliche Information und Werbung in seinem Betrieb zu dulden.

Quelle BetrVG

V
vollmond

07.05.2005 um 06:46 Uhr

Hallo Rollie, wo siehst Du hier einen Aufruf zum Streik? Es ist geboten wurden sich zu wehren aber doch nicht mit Streik.

R
Rollie

08.05.2005 um 21:52 Uhr

Ich hatte die Überschrift nicht gelesen :-) und bin davon ausgegangen, das jemand versuche, die Arbeitsbedingungen anzuprangern und dagegen vorzugehen.

Das es sich um einen Schlachtruf der Gewerkschaft ging, hatte ich überlesen, sorry :-)

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