Erstellt am 06.05.2005 um 12:09 Uhr von Rollie
Man könnte es als Aufruf zum Streik verstehen, was dem Betriebsrat nicht zu steht.
Erstellt am 06.05.2005 um 19:00 Uhr von Bomber
Die koalitionsmäßige Betätigung der BR-Mitglieder erstreckt sich vor allem auf die freie Informations- und Werbetätigkeit für ihre Gewerkschaft im Betrieb. Das Recht der Gewerkschaftswerbung im Betrieb ist im BetrVG nicht ausdrücklich geregelt. Sie ist aber ein notwendiger Ausfluss des Grundrechts der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG . Das ist auch durch die Rspr. nicht in Frage gestellt worden (vgl. zuletzt BAG 30. 8. 83, 23. 9. 86, AP Nrn. 38, 45 zu Art. 9 GG). Die BR-Mitglieder durften nach der früheren Rspr. (BAG 14. 2. 67, AP Nr. 10 zu Art. 9 GG) allerdings nur dann werbend tätig werden, wenn eine deutliche Trennung von ihrem BR-Amt zu erkennen war. Diese Trennung ist jetzt nicht mehr erforderlich, da die gesetzliche Regelung nunmehr eindeutig ist (vgl. auch Rn. 49).
55 Der AG ist verpflichtet, die zulässige gewerkschaftliche Information und Werbung in seinem Betrieb zu dulden.
Quelle BetrVG
Erstellt am 07.05.2005 um 04:46 Uhr von vollmond
Hallo Rollie,
wo siehst Du hier einen Aufruf zum Streik?
Es ist geboten wurden sich zu wehren aber doch nicht mit Streik.
Erstellt am 08.05.2005 um 19:52 Uhr von Rollie
Ich hatte die Überschrift nicht gelesen :-) und bin davon ausgegangen, das jemand versuche, die Arbeitsbedingungen anzuprangern und dagegen vorzugehen.
Das es sich um einen Schlachtruf der Gewerkschaft ging, hatte ich überlesen, sorry :-)