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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nicht im Arbeitgerverband und für IGMetall werben

W
würrti
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage in unserem Betrieb wird weit unter Tarif bezahlt, wir als Betriebsrat können auch nicht den Arbeitgeber überzeugen besser zu bezahlen, inwieweit dürfen wir als BR für die IG Metall werben, damit wir genug Leute für eine Verhandlung der IGM zum Haustarifvertrag zusammenbekommen. Es gibt ja ein Paragraphen im BetrVG wo es steht das man nicht für Parteien werben darf, die IGM wird als Gewerkschaft jawohl damit nicht gemeint sein?

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Community-Antworten (3)

M
Mainpower

02.06.2010 um 10:02 Uhr

Hallo, warum fragt Ihr nicht gleich bei der Gewerkschaft nach?? Die helfen Euch weiter.

K
Kulum

02.06.2010 um 10:08 Uhr

das beantwortet die frage nicht.

ja, du darfst werben auch wenn du betriebsrat bist, aber - du darfst dies nicht im rahmen deiner tätigkeit tun. also zur br arbeit abmelden und dann offensichtlich mitglieder werben geht nich

M
Mainpower

02.06.2010 um 11:04 Uhr

@Kulum, Du hast Recht, das beantwortet die Frage nicht. Währe aber meiner Meinung nach der kürzeste Weg zu einer kompetenten Antwort.

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