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Darf ein BR-Mitglied die Zusammenarbeit mit dem BR verweigern?

D
Doloris
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

hoffentlich bekomme ich einen Tip von Euch.

Darf ein BR-Mitglied die Zusammenarbeit mit dem BR verweigern, weil der BR nie nach BetrVg handelt und er steht immer alleine da?

Danke und Gruß Doloris

1.05604

Community-Antworten (4)

B
boede

30.04.2005 um 15:09 Uhr

Hallo, wenn der Gesamtbetriebsrat tatsächlich gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstösst wende Dich doch mal an Deine zuständige Gewerkschaft .Auf solche Unterlassungen stehen tatsächlich hohe Strafen Gruss Thorsten

D
Doloris

30.04.2005 um 15:18 Uhr

Hallo Thorsten,

danke für die rasche Antwort das Problem ist aber dass weder AG noch BR zur irgend eine Gewerkschaft angehören bzw. mitglied sind.

Wenn es keine Rolle spielt, an welcher Gewerkschaft muss man sich dann wenden?

Es ist ein Diensleistungsunternehmen.

O
otto

01.05.2005 um 20:25 Uhr

Habe ich das richtig verstanden, daß die Mehrheit des BR ständig gegen das BetrVG verstoßen und Sie - als BR-Mitglied - deshalb etwas dagegen unternehmen möchten? Wenn meine Vermutung stimmt, gibt es nur die Möglichkeit des § 23 Abs. 1 BetrVG: Sie müssen mindestens ein Viertel der Arbeitnehmer für einen Antrag beim Arbeitsgericht auf Auflösung des BR wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten gewinnen. Ansonsten gilt: Nächstes Jahr ist wieder BR-Wahl und da kann man die Mehrheitsverhältnisse ändern!

D
Doloris

01.05.2005 um 21:43 Uhr

Halo Otto,

das mit der Belegschaft wird etwas schwierig und mit § 23 komme ich alleine nicht weiter, da ich wirklich alleine bin.

Meine Hoffnung ist auch nächstes Jahr, aber ich bin mir unsicher ob ich die Kandidaten direkt angreifen darf. Wie die Politiker es machen;o)

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