Erstellt am 29.04.2005 um 12:28 Uhr von Toni
Leiharbeitnehmer dürfen den Betriebsrat des Entleihers mitwählen. Sie dürfen deshalb zum Beispiel an der Betriebsversammlung teilnehmen, die den Wahlvorstand wählt. Dafür hat der Entleiher auch die Kosten zu tragen.
Warum sollte das bei einer anderen Betriebsversammlung anders sein, zu der der Betriebsrat einlädt, den die Leiharbeitnehmer mit gewählt haben? Ich meine, der Entleiher muß deshalb die Kosten für die Teilnahme tragen und kann ihnen nicht die Zeit streichen.