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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ich geteilten Dienst in der Altenpflege machen

N
nilli
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin azubi in der Altenpflege ich fahre tägl. zur Arbeit ne halbe std mit auto (40km). jetzt ist meine Frage darf ich geteilten Dienst machen,das hab ich jetzt am So. von 6.30-11h und dann noch mal von 17-20h. das wären dann 160km, ich bekomm kein Spritgeld o. ähnliches darf man mir das zu muten? bin alleinerz.

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Community-Antworten (6)

K
Klaus

27.04.2005 um 13:55 Uhr

Hallo was steht in deinem Arbeitsvertrag, ansonsten könntest du deinen BR fragen oder die Gewerkschaft.

N
nilli

27.04.2005 um 18:50 Uhr

da steht nur drin das ich ne 38,5 std woche hab bzw. das ich 35std unterricht habe.mehr nicht. bin aber nicht bei einer gewerkschaft

N
nilli

27.04.2005 um 18:51 Uhr

da steht nur drin das ich ne 38,5 std woche hab bzw. das ich 35std unterricht habe.mehr nicht. bin aber nicht bei einer gewerkschaft

R
Rollie

27.04.2005 um 23:06 Uhr

Der AG ist aber vermutlich nicht schuld daran, das der Arbeitsweg so lang ist ?

Wer pflegt den die Leute zwischen 11-17 Uhr

N
nidis

28.04.2005 um 11:31 Uhr

Hallo Nilli! Wenn Du in der Altenpflege beschäftigt bist würde mich interessieren ob Du nach dem BAT vergütet wirst? Wenn ja, ist der Dienst so nicht in Ordnung.

N
nilli

28.04.2005 um 16:43 Uhr

ja ich werde nach der BAT bezahlt. die Leute werden von anderen Mitarbeitern gepflegt.meine anleiterin sagte mir es geht nicht anderes mit dem dienst,es kann jetzt öfters passieren solche teildienste. und der heimleiter hat ihr auch grünes Licht gegeben.gut das ich ab dem 9.5 bis z. den Sommerferien Schule hab.

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