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Zeitverträge für Teilzeitkraft

S
Susanne
Jan 2018 bearbeitet

Der Zeitvertrag (einmal verlängert, d.h., im 2. Jahr)eines TZ-Miitarbeiters läuft jetzt aus. Nach internen Infos soll er nicht unbedingt weiter beschäftigt werden. Frage: Wann geht ein Vertrag automatisch aus der Zeitvertragsphase raus, bzw. was muß der AG unternehmen, um diesen Vertrag zu kündigen?

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

26.04.2005 um 14:53 Uhr

Der Vertrag endet mit dem Datum der Befristung, bzw. dem Erfüllen des Grundes (bei Befr. aus sachl. Grund) und bedarf in der Regel keiner Kündigung.

Es geht natürlich noch weiter, wenn der AN trotzdem auf Arbeit erscheint und arbeitet, muss der AG ihn sofort verweisen, sonst gerät er in Annahmeverzug, aber soweit wollen wir hier nicht gehen.

M
merlin

26.04.2005 um 15:26 Uhr

"Es geht natürlich noch weiter, wenn der AN trotzdem auf Arbeit erscheint und arbeitet, muss der AG ihn sofort verweisen, sonst gerät er in Annahmeverzug" - Das ist aber doch nicht generell so!

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