W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeitverkürzung - kann der Arbeitgeber das so einfach machen?

K
Kati
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, folgendes Problem: Ein Monteur ist an eine Abteilung in einer anderen Stadt ausgeliehen. Wegen den hohen "Nebenkosten" wurde er zum Angestellten gemacht mit 40 Stunden - Vertrag. Jetzt wurden ihm, da die Abteilung ihn nicht mehr braucht, die 40 Stunden gekündigt. Den ihm angebotenen Altersteilzeitvertrag, basierend auf 40 Std., hat er wegen der Laufzeit nicht unterschrieben. Kann der AG einfach so die 40 Stunden kündigen?

1.53401

Community-Antworten (1)

T
thomas

28.06.2005 um 20:15 Uhr

Wenn der Arbeitgeber im Einzelfall eine Arbeitszeit verkürzt, kann er das nur über eine Änderungskündigung des Arbeitsvertrags.

Da hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats durchgeführte Änderungskündigung ist gem. § 102 Abs.1 Satz 3 BetrVG unwirksam.

Ihre Antwort