Erstellt am 27.04.2018 um 23:15 Uhr von celestro
Der WV hat die Wahlvorschläge entgegen zu nehmen und zu prüfen. Nicht welche auszuhängen. Und ja, Wahlvorschläge, wo sich schon früh Personen eingetragen haben, bevor der Vorschlag vollständig war, ist ungültig.
Man sollte sich jetzt fragen, wie man weiter machen will ... Augen zu und durch ?
Erstellt am 28.04.2018 um 00:06 Uhr von wahliesel
vielleicht war es ein wenig missverständlich...
wir haben eine liste ausgehändigt wo sich kandidaten eintragen können!!! wir haben KEINE vorschläge ausgehängt....
neben dieser liste eine liste für stützunterschriften!
Erstellt am 28.04.2018 um 00:31 Uhr von celestro
"wir haben eine liste ausgehändigt wo sich kandidaten eintragen können!!!"
auch dafür ist der WV nicht da. Der WV kann höchstens auf Anforderung einen Blankowahlvorschlag heraus geben. Und der enthält normalerweise ein Feld, auf dem Unterstützerunterschriften gesammelt werden. Und wie gesagt ... der WV ist nicht dafür da, etwas auszuhängen, wo man sich dann einträgt.
Erstellt am 28.04.2018 um 07:47 Uhr von hansimglueck
Der größte Fehler dürfte sein, dass ihr offenbar zwei Listen ausgehängt habt. Kandidaten und Unterstützer müssen aber auf einer Liste stehen (einheitliches Dokument).
Erstellt am 28.04.2018 um 08:14 Uhr von MaJoK
Um es konkret zu sagen ihr habt zwei Vordrucke ausgehängt.
Da ihr das vereinfachte Wahlverfahren durchführt, bitte die Kandidaten und Unterstützer ansprechen und um eine korrekte Ausfüllung der Listen bitten.
Das dürfte doch das leichteste sein und die falsche Liste zu den Unterlagen und ungültig machen.