Erstellt am 26.04.2018 um 09:01 Uhr von Erbsenzähler
Vertrauensleute sind eine "Gewerkschaftseinrichtung." Das legt die Gewerkschaft individuell fest. Da frag mal bei deiner Gewerkschaft nach.
Erstellt am 26.04.2018 um 09:57 Uhr von SimonaLebs
Vielen Lieben Dank für die Antwort.
Wir sind leider nicht Gewerkschaftlich Organisiert.
Unsere Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer wollen eine Vertrauensperson festlegen die als Schlichter sowie als Ansprechpartner für die Arbeitnehmer zur Verfügung steht um Probleme anzusprechen die nicht mit dem direkten Vorgesetzten geklärt werden konnten, bzw. sie sich nicht trauen oder wollen.
Der Arbeitgeber möchte jedoch nicht das die gewälte Vertrauensperson (Wahlberechtigt sind nur Arbeitnehmer auf gleicher Ebene) besondere Rechte hat wie Kündigungsschutz und so weiter. Gibt es eine Gesetzliche Regelung dazu?
Kann die Definition einer Vertrauensperson und deren Aufgaben und Rechte jede Firma individuell festlegen?
Vielen Dank im Voraus!
Erstellt am 26.04.2018 um 10:44 Uhr von Erbsenzähler
Da möchte ein AG die Mitbestimmung aushebeln.
Eine Vertrauensperson, so wie du beim Post von 9:57 Uhr geschrieben hast, gibt es gesetzlich nicht! Also gibt es nur Rechten und Pflichten die der AG diktiert, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Also ist die Person zum Abschuss freigegeben, wenn sie nicht zu allem was der AG sagt ja sagt!
Erstellt am 26.04.2018 um 11:19 Uhr von Krambambuli
Sehe ich auch so. Das möge der AG mal lassen. Interessenvertreter ist der BR.
Es gab übrigens in der Zeit vor dem BetrVG 1972 betriebliche Vertauenspersonen. Wusste nicht, das es noch Arbeitgeber gibt, die noch in der Denkweise des alten Jahrhunderts hängen geblieben sind.
Erstellt am 26.04.2018 um 11:47 Uhr von Matze
Dies wäre doch hinreichend Anlass mal zu einer Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen. Gewerkschaft ist ja nicht nur für Entgeltforderungen da, sondern kann insgesamt für Arbeitsschutz/-recht in Anspruch genommen werden. Ich vermisse auch heute nach vielen Jahrzehnten keine Mark/Euro, die ich der Gewerkschaft zukommen ließ.