Erstellt am 23.04.2018 um 15:18 Uhr von MaJoK
Sollte diese super BV noch bestehen würde ich diese erstmal kündigen,
desweiteren setzt euch mit der für euch zuständigen Gewerkschaft in Verbindung.
Und eure Firma ist nicht in Deutschland,weil das man weniger als den gesetzlichen Urlaub vereinbaren kann, ist mir neu.
Dann stellt eure Forderungen mal zusammen und erfreut damit euren Arbeitgeber. Dieser wird das sicher nicht widerstandslos hinnehmen wenn ihr bessere Bedingungen erzielen wollt.
Na dann viel Erfolg !
Erstellt am 23.04.2018 um 15:36 Uhr von celestro
was steht drin zu einer Kündigung der BV ?
"weil das man weniger als den gesetzlichen Urlaub vereinbaren kann"
woher nimmst Du, daß es weniger als der gesetzliche Urlaub ist ?
Erstellt am 23.04.2018 um 15:41 Uhr von aki-gm
Ich wage einmal die steile These, das die BV unwirksam ist. Zumindest in weiten Teilen. Denn Regelungen wie Urlaubsgeld, Urlaubstage (falls höher als im BUrlG vorgesehen) usw. werden üblicherweise in Tarifverträgen geregelt und können somit nicht Gegenstand einer BV sein (vgl. § 77 Abs. 3 BetrVG), selbst wenn im konkreten Fall kein TV exisitiert.
Erstellt am 23.04.2018 um 16:14 Uhr von rako1966
Die These kannst Du festnageln, diese BV IST unwirksam, und war es schon immer, zumindest als BV. Im allgemeinen wird eine solche BV zu einem Vertrag zu Gunsten Dritter umgedeutet, aber da steht schon das Wort "zu Gunsten" wahrscheinlich im Widerspruch. Keine der Regelungen klingt so, als wäre sie günstiger als der alte Zustand gewesen (es sei denn es gab ein entsprechendes Gegenangebot, wie z.B. Kündigungsverzichte). Nach 13 Jahren wird es aber wohl schwierig hier die alten Rechte wieder einklagen zu wollen (müsste eh durch jeden AN einzeln passieren und das tun die eh nicht).
Zurück in den Tarif? Nichts leichter als das. Alle 100% der Arbeitnehmer treten in die Gewerkschaft ein und treten dann in unbefristeten Streik bis der Arbeitgeber "freiwillig" wieder in den Arbeitgeberverband eintritt oder einen entsprechenden Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft unterschreibt. So einfach ist das (wahr aber unrealistisch)
Erstellt am 23.04.2018 um 17:26 Uhr von RoterFaden
Prüft mal mit Hilfe der zuständigen Gewerkschaft, ob euer Tarif nachwirkt, aus dem
der AG ausgetreten ist!
Zumindest für die Angestellten, die damals schon da waren, sollte eine Nachwirkung gelten...
Die BV könnt ihr kündigen, müsst euch aber informieren, welche Auswirkungen das hat...