Keine Umschläge für Stimmzettel verwendet- Wahl anfechtbar?
bei uns wurden heuer die Stimmzettel ohne Umschläge in die Urne geworfen, die Briefwahlumschläge dazu, dann wieder raus genommen und geöffnet und zu den Stimmzetteln geworfen- vor der Auszählung. Ist die Wahl dadurch anfechtbar?
Community-Antworten (2)
19.04.2018 um 20:26 Uhr
Da die Wahlordnung Wahlumschläge explizit vorsieht, wäre die Wahl damit wohl anfechtbar.
19.04.2018 um 20:33 Uhr
dem ist zu folgen:
"Verzichtet der Wahlvorstand bei der Stimmabgabe auf die Verwendung von Wahlumschlägen, so ist die Betriebsratswahl nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg (Az.: 25 TaBV 529/11) wegen Verstoßes gegen wesentliche Wahlvorschriften unwirksam."
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