Erstellt am 16.04.2018 um 18:17 Uhr von celestro
Briefwahlunterlagen werden auf Anforderung nach Hause geschickt oder direkt persönlich ausgehändigt. Was genau will man da "noch bequemlicher machen" ? Und für den WV gilt die Regel: "Stimmabgabe im Wahllokal hat oberste Priorität", ich würde also Deine Frage mit einem deutlichen "Nein" beantworten.
Erstellt am 16.04.2018 um 18:59 Uhr von UliPK
Wenn du mit "Bequemlichkeit" meinst nicht quer durch Deutschland fahren zu müssen um an der Wahl teilnehmen zu können kann man das durchaus auch mit JA beantworten.
Wir machen bei unseren Monteuren die in ganz Deutschland Wohnen und Arbeiten gennerell Briefwahl.
Erstellt am 16.04.2018 um 21:17 Uhr von kratzbürste
Die sind nicht zu beschäftigt, die wollen nur nicht. Und das würde ich nicht durchgehen lassen. Möge jeder, der nicht gesehen werden will, persönlich Briefwahl beantragen.
Erstellt am 16.04.2018 um 21:24 Uhr von BRHamburg
@ UliPK die Miyarbeitet der Abteilung sind aber am Standort und sitzen im Büro nebenan. Sie sind nur zu faul sich ins Wahllokal zu bewegen. Deshalb ist in diesem Fall die richtige Antwort Nein.
Erstellt am 16.04.2018 um 21:38 Uhr von backstubb
wenn die Antwort nein ist: wäre diese Briefwahl dann ein lässliches Kavaliersdelikt, oder eine Straftat?
Erstellt am 16.04.2018 um 21:59 Uhr von celestro
Unzulässig und ein Anfechtungsgrund. Zu beschäftigt, um zum Wahllokal zu gehen ? Wer soll Euch so etwas abkaufen ? Wenn die nicht wählen wollen, müßt Ihr Sie nicht zwingen. Und wenn Sie doch wählen wollen und wirklich keine Zeit hätten ... können Sie ja Briefwahl beantragen und die Sachen zu Hause ausfüllen.
Erstellt am 17.04.2018 um 18:33 Uhr von backstubb
also doch nur ein Kavaliersdelikt, ohne Strafverfolgung bei Verstoss?
Erstellt am 17.04.2018 um 18:35 Uhr von celestro
Eine Anfechtbarkeit mit ggf. anschließender Neuwahl würde ich nicht als Kavaliersdelikt sehen. Zumal man als WV ja in gewisser Weise auch dafür verantwortlich ist ...
Erstellt am 17.04.2018 um 21:06 Uhr von backstubb
Das stimmt .... das wäre schon eine Strafe für den verantwortlichen WV.
Kann Briefwahl akzeptabel sein, wenn die Kollegen eines Bereiches einfach nicht zur Wahl gehen können, weil Sie am Arbeitsplatz permanent für Kunden erreichbar sein müssen?
Erstellt am 17.04.2018 um 21:07 Uhr von celestro
"Kann Briefwahl akzeptabel sein, wenn die Kollegen eines Bereiches einfach nicht zur Wahl gehen können, weil Sie am Arbeitsplatz permanent für Kunden erreichbar sein müssen?"
Nein ! Der AG hat den Kolleginnen / Kollegen die Wahl zu ermöglichen ... die Wahl im Wahllokal.
Erstellt am 17.04.2018 um 21:18 Uhr von backstubb
Danke für die klare Antwort.
Wie kann der WV auf seine Ignoranz aufmerksam gemacht werden? Der WV sagt, das sei akzeptabel, und von der Wahlordnung gedeckt. Muss es immer vor Gericht gehen, oder geht es auch eine Stufe niedriger?
Erstellt am 17.04.2018 um 22:01 Uhr von celestro
Die würden sich vermutlich nur von einem Rechtsanwalt überzeugen lassen. Oder halt vom Gericht, wenn die Wahl angefochten wird. Eine andere Möglichkeit fällt mir jedenfalls nicht ein.