Erstellt am 13.04.2018 um 07:24 Uhr von Erbsenzähler
Wann wurde die Liste eingereicht und wann hat der AN das Unternehmen verlassen:
BetrVG §14 4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer,..
War er zum Zeitpunkt noch Arbeitnehmer Ja oder Nein?
Erstellt am 13.04.2018 um 08:51 Uhr von MaJoK
Wie viele Stützunterschriften braucht ihr pro Wahlvorschlagsliste?
Reichen auch 18? Wenn ja, alles in Ordnung.
Wenn nein, Listeninhaber informieren und weitere Stützunterschriften abfordern wenn Frist noch reicht.
Erstellt am 13.04.2018 um 09:13 Uhr von NordischJung
Hallo Erbsenzähler,
unsere Wahlvorschlagsliste wird am 17.4. "eingereicht" und der Mitarbeiter verlässt den Betrieb am 30.4.. wir sind ca 44 Mitarbeiter.
Erstellt am 13.04.2018 um 09:22 Uhr von uller
Dann darf er stützen. Also alles OK.