Erstellt am 12.04.2018 um 13:21 Uhr von paula
verboten ist es ganz sicher nicht. Über die Gewerkschaften gibt es sogar entsprechende Gesprächsplattformen, aber auch andere Formen sind mir bekannt. Selbst ein solches Forum hier zählt dazu. Das heißt aber noch nicht, dass stundenlanges chatten oder posten immer als erforderliche BR Arbeit gewertet werden können
Erstellt am 12.04.2018 um 13:22 Uhr von Erbsenzähler
Grundsätzlich ja!
Es existieren diverse "Stammtische" und Netzwerke sowie Foren. Jedoch fallen einige Punkte unter die Schweigepflicht des Betriebsratsmitglied.