Guten Tag, ich habe folgende Frage:

In unserem Betrieb finden nächste Woche die BR-Wahlen statt. Ein Kandidat ist während der Wahl und in der drauffolgenden Woche im Urlaub im Ausland.
Soweit kein Problem, er kann ja Briefwahl machen. Für den Fall, das er gewählt wird, hat er schon eine "Annahme der Wahl" schriftlich formuliert. Die Konstruierende Sitzung ist ebenfalls schon terminiert, allerdings in dem Zeitraum, in welchem der oben genannte Kandidat im Urlaub ist. Soweit auch kein Problem, da er bei Wiederwahl schon schriftlich mitgeteilt hat, das für welche Aufgaben / Ämter er sich zur Verfügung stellt.Unter anderem möchte er wieder im BA mitarbeiten. Da er ja abwesend ist,. kann er nicht mitwählen.

Muss in diesem speziellen Fall ein Nachrücker für die Wahl Vorsitzender / stellvertretender Vorsitzender / Betriebsausschuss geladen werden?

Oder sollte man den Termin für die Konstituierende Sitzung in den Zeitraum der Rückkehr des oben genannten Kandidaten legen?

Ich hoffe man kann mein Anliegen verstehen...

Schöne Grüße