Erstellt am 09.04.2018 um 14:14 Uhr von Betriebsbonsai
Natürlich kannst Du wählen gehen.
Erstellt am 09.04.2018 um 14:43 Uhr von Engländer
Nicht das sie nachher aus Versicherungstechnischengründen untersagen.
Erstellt am 09.04.2018 um 15:28 Uhr von nicoline
Es gibt keinen Grund, das zu untersagen, weder versicherungstechnisch noch einen anderen. Die persönliche Stimmabgabe ist vom Gesetz die bevorzugte Art zu wählen.
Erstellt am 09.04.2018 um 15:59 Uhr von celestro
wobei ich im Urlaub sicher besseres zu tun hätte, als auf der Arbeit vorbei zu fahren.
Erstellt am 09.04.2018 um 17:03 Uhr von BloodyBeginner
Celestro, es soll auch engagierte Mitarbeiter geben die sich für ihr Wahrecht interessieren und ihrem BR durch die Wahlbeteiligung den Rücken stärken wollen.
Erstellt am 09.04.2018 um 17:05 Uhr von celestro
@ BloodyBeginner
Und ? Deshalb hätte ich an meinem Urlaubstag dennoch besseres zu tun, als nur wegen der Wahl zur Arbeit zu fahren und würde logischerweise Briefwahl machen.
Erstellt am 09.04.2018 um 17:28 Uhr von nicoline
celestro,
dein "besseres zu tun" ist nun mal nicht für alle anderen gültig und in diesem Zusammenhang eine solche Bewertung abzugeben........... da solltest du vielleicht etwas besseres tun als das.