Listenname - wann ist der unzulässig?
unzulässiger Listenname!
- bei der Wahl zum Betriebsrat wird eine Liste mit dem Namen VER.DI eingereicht, die aber nicht von der Gewerkschaft VER.DI stammt. Ist diese Liste jetzt ungültig oder kann der Listenname frei gewählt werden?
Community-Antworten (7)
01.02.2006 um 09:23 Uhr
Hallo peterk, ein Kennwort ist unzulässig, wenn es den Wähler in die irreführen kann. Ist bei Euch der Fall, da eine Täuschungsabsicht sicherlich unterstellt werden kann.
Auf eine Gewerkschaft hinweisende Kennworte sind dann zulässig, sofern die Gewerkschaft auch dahinter steht. Dieses ist bei Euch nicht der Fall, da diese Liste nicht durch die Gewerkschaft legitimiert wurde. Diese Liste ist daher nach meinem Kenntnisstand unheilbar ungültig.
Bin gespannt, wie es unsere Gewerkschaftler hier im Forum sehen!
01.02.2006 um 09:32 Uhr
So ganz eng sehe ich das nicht. Es "zieht" ja § 7 WO. Demnach ist ein irreführendes Kennwort unverzüglich beim Listenführer zu beanstanden und zu heilen! In diesem Forum nennen sich ja Leute auch "ferdi" und haben bisher alles andere als Gewerkschaftsstandpunkte vertreten. Guten Morgen!
01.02.2006 um 10:31 Uhr
Dann kann peterk ja beruhigt sein und diesen Mangel heilen!
01.02.2006 um 10:59 Uhr
so einfach ist die Sachlage leider nicht! die Liste mit der Kennwort VER.DI hat sowohl Mitglieder dieser Gewerkschaft, als auch andere Personen benannt. Sicher ist nur, daß es keine offizielle Gewerksschaftsliste ist, die von VER.DI als Vorschlag eingereicht wurde.
01.02.2006 um 11:59 Uhr
Wenn dann Ver.Di nix dagegen hat...was hindert die Listenführer denn daran, den Namen "UNABHÄNGIGE" o.ä. zu führen?
08.02.2006 um 13:47 Uhr
Wenn nun der noch amtierende Betriebsrat seine Liste "Betriebsrat" nennt, ist das anfechtbar oder kann ich als Wahlvorstand den Listenführer auffordern den Listennamen zu ändern.
08.02.2006 um 17:53 Uhr
Ein Listenname "Betriebsrat" ist eindeutig unzulässig, da dieses Kennwort irreführend ist. Wenn keine Änderung erfolgt, ist diese Liste als ungültig zu werten.
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