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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenname - wann ist der unzulässig?

P
PeterK
Nov 2016 bearbeitet

unzulässiger Listenname!

  • bei der Wahl zum Betriebsrat wird eine Liste mit dem Namen VER.DI eingereicht, die aber nicht von der Gewerkschaft VER.DI stammt. Ist diese Liste jetzt ungültig oder kann der Listenname frei gewählt werden?
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Community-Antworten (7)

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Fayence

01.02.2006 um 09:23 Uhr

Hallo peterk, ein Kennwort ist unzulässig, wenn es den Wähler in die irreführen kann. Ist bei Euch der Fall, da eine Täuschungsabsicht sicherlich unterstellt werden kann.

Auf eine Gewerkschaft hinweisende Kennworte sind dann zulässig, sofern die Gewerkschaft auch dahinter steht. Dieses ist bei Euch nicht der Fall, da diese Liste nicht durch die Gewerkschaft legitimiert wurde. Diese Liste ist daher nach meinem Kenntnisstand unheilbar ungültig.

Bin gespannt, wie es unsere Gewerkschaftler hier im Forum sehen!

K
Kölner

01.02.2006 um 09:32 Uhr

So ganz eng sehe ich das nicht. Es "zieht" ja § 7 WO. Demnach ist ein irreführendes Kennwort unverzüglich beim Listenführer zu beanstanden und zu heilen! In diesem Forum nennen sich ja Leute auch "ferdi" und haben bisher alles andere als Gewerkschaftsstandpunkte vertreten. Guten Morgen!

F
Fayence

01.02.2006 um 10:31 Uhr

Dann kann peterk ja beruhigt sein und diesen Mangel heilen!

P
PeterK

01.02.2006 um 10:59 Uhr

so einfach ist die Sachlage leider nicht! die Liste mit der Kennwort VER.DI hat sowohl Mitglieder dieser Gewerkschaft, als auch andere Personen benannt. Sicher ist nur, daß es keine offizielle Gewerksschaftsliste ist, die von VER.DI als Vorschlag eingereicht wurde.

K
Kölner

01.02.2006 um 11:59 Uhr

Wenn dann Ver.Di nix dagegen hat...was hindert die Listenführer denn daran, den Namen "UNABHÄNGIGE" o.ä. zu führen?

B
bogomil

08.02.2006 um 13:47 Uhr

Wenn nun der noch amtierende Betriebsrat seine Liste "Betriebsrat" nennt, ist das anfechtbar oder kann ich als Wahlvorstand den Listenführer auffordern den Listennamen zu ändern.

P
peterk225

08.02.2006 um 17:53 Uhr

Ein Listenname "Betriebsrat" ist eindeutig unzulässig, da dieses Kennwort irreführend ist. Wenn keine Änderung erfolgt, ist diese Liste als ungültig zu werten.

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