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Mitarbeiter auf der Wahlliste hat von selbst gekündigt was tun?

U
urbjo
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich habe jetzt viel gesucht aber keine klare Aussage gefunden. Erstmal was ist zu beachten und was ist passiert. Unser Betrieb wählt Mitte April 2018 einen neuen BR und alles ist bis dato sauber abgelaufen. Es gibt nur eine Liste und somit eine Personenwahl. Die Briefwahl ist laut §24 Abs 1 und Abs 2 der WO angelaufen. Jetzt hat eine Mitarbeiterin die auf der Personenwahlliste sich zur Wahl aufgestellt hat von sich aus zu Ende April 2018 gekündigt. Nun meine Fragen: • Ist diese Mitarbeiterin noch wählbar? • Wie werden die Stimmen der Briefwahl berücksichtigt? • Wie müssen wir die Mitarbeiter allgemein informieren, dass eine Person auf der Wahlliste von selbst gekündigt hat, wenn diese evtl. nicht mehr wählbar ist?

Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

04.04.2018 um 20:36 Uhr

Ja / ganz normal / nicht nötig

H
hansimglueck

04.04.2018 um 20:36 Uhr

Bis Ende April kann sie ja noch frisch gewähltes BR Mitglied sein. Dann scheidet sie aus und der nächste, der nachrücken muss rückt nach.

Ihr braucht jetzt also nichts tun.

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