Unterrichtung von Wahlhelfern?
Hallo liebe Mitglieder,
wir stehen kurz vor der Wahl und mir kam die Frage, ob es irgendwo eine Art "Vorschrift" gibt, die besagt, ob und wie wir unsere Wahlhelfer unterrichten müssen/sollen. Im Netz finde ich irgendwie nicht wirklich etwas zufriedenstellendes.
Bei der Bundestagswahl gab es sowas, sprich man soll sich neutral verhalten, keine Wahlwerbung darf irgendwo hängen, usw. Einige Wahlhelfer sind auch Kandidaten auf Listen, und ich möchte deshalb auf Nummer sicher gehen, dass keiner später irgendwas sagen kann nach dem Motto "wurde uns nicht gesagt".
Eigentlich gehe ich davon aus, dass das jeder weiß und sich neutral verhält. Aber man kann ja nicht immer von sich auf andere schließen.
Besten Dank und liebe Grüße
Community-Antworten (2)
04.04.2018 um 17:35 Uhr
da gibt es keine Vorschirft zu.
04.04.2018 um 17:54 Uhr
Die Wahlhelfer haben genau das zu tun, was Ihnen der Wahlvorstand an Aufgaben überträgt. Dann sollten sich die WV Mitglieder an ihre eigene Schulung erinnern und die Wahlhelfer darüber unterrichten, was in dieser Funktion "Recht und Ordnung" ;-)) ist!
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