Erstellt am 03.04.2018 um 11:53 Uhr von celestro
offizielle Beschwerden nach § 85 BetrVG ? Sie gehören ins Gremium und dort "behandelt".
Erstellt am 03.04.2018 um 14:17 Uhr von Niemand
Ist ein Betriebsratsmitglied von der Beschwerde betroffen, ist das betroffene Mitglied für diesen TOP verhindert und ein Ersatzmitglied dazu zu laden.
Erstellt am 03.04.2018 um 14:29 Uhr von Pjöööng
Diese Beschwerde gehört an den Arbeitgeber weitergeleitet. Dieser hat für Abhilfe zu sorgen.
In der nächsten Betriebsversammlung würde ich mich als BR ganz klar zu diesem Thema positionieren. Dass kollegiales Verhalten erwartet wird, dass Fremdenfeindlichkeit nicht toleriert wird und dass der BR sich hier ganz klar zum Schutz der ausländischen Arbeitnehmer verpflichtet ist und von daher auch ggf. vom § 104 BetrVG Gebrauch machen wird.
Erstellt am 03.04.2018 um 14:34 Uhr von Niemand
@ Pjöng
ich gebe dir ja recht, daß der BR so handeln sollte. Zuerst aber muss doch im Br über die rechtmäßigkeit der Beschwerde abgestimmt werden. Danch kann der Br die Beschwerde weiterleiten. Das sollte aber nicht das BR Mitglied ganz alleine machen ohne BR Beschluß.
Erstellt am 03.04.2018 um 14:35 Uhr von Pjöööng
Habe ich etwas anderes geschrieben?