Rechtswidriges verhalten eines BRs
Ich arbeite in einem multikulturellen Unternehmen, Amtsprache Deutsch. D.h. es gibt verschiedene Hautfarben und verschiedene Herkunftsländer. Ein BR beschimpft Menschen mit polnischen Wurzeln als Polenmafia, also sehr abwertend. Dazu kommt auch Mobbing in dem man jegliche fachliche Unterstüzung untersagt unter dem Motto "Du muß nicht alles wissen", oder es wird keine Anfrage bzw. eine Bitte um Hilfestellung bearbeitet. Erst wenn der Geschäftsführer mit dabei ist werden die fragen beantwortet. Es werden auch verleumdungen gestreut, daß man sich nur der Muttersprache bedient. Es stimmt aber nicht. Diese Menschen haben in Deutschland studiert und können perfekt Deutsch sprechen.
Meine Frage, wie kann man den sowas unterbinden. Bin selber BR und solche Beschwerden landen bei mir.
Community-Antworten (5)
03.04.2018 um 13:53 Uhr
offizielle Beschwerden nach § 85 BetrVG ? Sie gehören ins Gremium und dort "behandelt".
03.04.2018 um 16:17 Uhr
Ist ein Betriebsratsmitglied von der Beschwerde betroffen, ist das betroffene Mitglied für diesen TOP verhindert und ein Ersatzmitglied dazu zu laden.
03.04.2018 um 16:29 Uhr
Diese Beschwerde gehört an den Arbeitgeber weitergeleitet. Dieser hat für Abhilfe zu sorgen.
In der nächsten Betriebsversammlung würde ich mich als BR ganz klar zu diesem Thema positionieren. Dass kollegiales Verhalten erwartet wird, dass Fremdenfeindlichkeit nicht toleriert wird und dass der BR sich hier ganz klar zum Schutz der ausländischen Arbeitnehmer verpflichtet ist und von daher auch ggf. vom § 104 BetrVG Gebrauch machen wird.
03.04.2018 um 16:34 Uhr
@ Pjöng ich gebe dir ja recht, daß der BR so handeln sollte. Zuerst aber muss doch im Br über die rechtmäßigkeit der Beschwerde abgestimmt werden. Danch kann der Br die Beschwerde weiterleiten. Das sollte aber nicht das BR Mitglied ganz alleine machen ohne BR Beschluß.
03.04.2018 um 16:35 Uhr
Habe ich etwas anderes geschrieben?
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