Erstellt am 02.04.2018 um 15:37 Uhr von MaJoK
Die Wahlurne muss nur versiegelt werden, wenn ihr sie zwischen mehreren Wahllokalen transportiert oder die Wahl an mehreren Tagen stattfindet.
Erstellt am 02.04.2018 um 17:25 Uhr von Pjöööng
Dort wo eine Versiegelung vorgeschrieben ist reicht ein normales Schloss nicht, da bei einem normalen Schloss nicht erkennbar ist, ob es geöffnet wurde.
Erstellt am 02.04.2018 um 17:53 Uhr von Hatschi
Wer schreibt eine Versiegelung vor?
Erstellt am 02.04.2018 um 18:42 Uhr von celestro
§ 12 Abs. 5 WO:
Nach Abschluss der Stimmabgabe ist die Wahlurne zu versiegeln, wenn die Stimmenzählung nicht unmittelbar nach Beendigung der Wahl durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn die Stimmabgabe unterbrochen wird, insbesondere wenn sie an mehreren Tagen erfolgt.
Erstellt am 02.04.2018 um 18:43 Uhr von Pjöööng