Erstellt am 31.03.2018 um 14:48 Uhr von MaJoK
Also einen Paragraphen für den speziellen Fall habe ich nicht gefunden.
Es ist natürlich moralisch sehr fragwürdig und unkollegial.
Ihr solltet diese BRM mit seinen Falschaussagen direkt bei der konstituierenden Sitzung konfrontieren und um Klärung bitten.
Das wäre ja sonst ein richtiger Fehlstart für den neuen Betriebsrat.
Erstellt am 31.03.2018 um 16:27 Uhr von BRHamburg
Wie schnell eine Behauptung hier für die Wahrheit genommen wird. Ich würde mir hier nicht zutrauen zu entscheiden wer hier im Recht ist.
Erstellt am 31.03.2018 um 16:51 Uhr von celestro
"Gibt es hier einen § der dieses Vorgehen unterbindet?"
Es gibt leider keinen §, der es verbietet sich einseifen zu lassen.
Erstellt am 31.03.2018 um 22:24 Uhr von paula
Bei so etwas hilft nur Transparenz. Wenn Dir so etwas zu Ohren kommt, kannst Du es ja richtig stellen. Außerdem kann der Vorsitzende wieder abgewählt werden. Es ist also nichts in Stein gemeißelt