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Posten im Betriebsrat-Aufbewahren der Wahlzettel?

B
betriebsratten
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir hatten die konstituierende Sitzung. Wahlen waren teilweise geheim-also mit Stimmzettel, bei denen aber auch die Namen ausgefüllt werden mussten. Eine Wahl war knapp-nur eine Stimme von 9 jat den Ausschlag gegeben. Und jetzt ist aufgrund von Gesprächen und Telefonaten nicht klar was passiert ist-denn eigentlich hätte danach der andere Kandidat 5 Stimmen erhalten. Unwahrscheinlich dass einer bewusst die Unwahrheit sagt. Evtl. ist beim selbst ausfüllen oder beim zuordnen was schief gegangen. Müssen die Wahlzettel bei geheimer Wahl aufgehoben werden? Und wie immer-wo steht das?

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Community-Antworten (3)

S
samira

23.03.2018 um 11:48 Uhr

..... und trotzdem haben wir doch in den letzten Jahren oft dann doch Regierungen, die niemand gewählt haben will....

C
celestro

23.03.2018 um 14:26 Uhr

"Unwahrscheinlich dass einer bewusst die Unwahrheit sagt."

Was ist wohl wahrscheinlicher ... das hier jemand lügt, oder das Ihr es geschafft habt, bei gerade einmal 9 Stimmzetteln ein 5:4 nicht korrekt auszuzählen ?

"Und jetzt ist aufgrund von Gesprächen und Telefonaten nicht klar was passiert ist-denn eigentlich hätte danach der andere Kandidat 5 Stimmen erhalten."

Vielleicht sollte man sich einmal fragen, warum die Wahl "geheim" abgehalten wurde ?

P.S. Um welchen Posten ging es überhaupt ? BRV und Stellvertreter müssen nicht (können aber natürlich) geheim gewählt werden.

B
betriebsratten

23.03.2018 um 17:36 Uhr

@ samira: Sehr hilfreich die Antwort Ironiemodus aus @celestro Wahrscheinlichkeitsrechnungen bringen nichts-aber ich kenne die Pappenheimer. Wahl des stv. Vorsitzenden.

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