Erstellt am 22.03.2018 um 22:37 Uhr von celestro
"Geht sowas? Das man die Liste ändern obwohl da schon stützunterschriften sind?"
Das es geht, siehst Du ja. Dürfen tut man es nicht. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Die Frage lautet: "wurde die Liste verändert", dann hätte man Dich "um Erlaubnis fragen müssen". Oder hat sich der Listenführer eine "neue Liste gemacht", also eine Liste, für die er sich auch neue Stützunterschriften geholt hat (aber eben nicht Deine).
Erstellt am 22.03.2018 um 22:46 Uhr von Pjöööng
Der Listenführer ist nicht dadurch dass er für eine Liste bereits Stützunterschriften gesammelt hat daran gehindert eine andere Liste aufzustellen.
Erstellt am 22.03.2018 um 22:50 Uhr von Blackhead
Das kann der auch machen natürlich.
Aber ist jetzt Liste 1. ungültig?
Ausage laut Wahlvorstand der auch der neue Listenführer ist der neuen Liste darf man die Liste ändern
Erstellt am 23.03.2018 um 00:18 Uhr von celestro
"Ausage laut Wahlvorstand der auch der neue Listenführer ist der neuen Liste darf man die Liste ändern"
Wie bitte ?
Erstellt am 23.03.2018 um 05:53 Uhr von MaJoK
Darf man nicht, die Wahlvorschlagsliste und die Liste mit Stützunterschriften sind aneinander zu tackern ( also nicht einfach trennbar) um eben so etwas zu vermeiden.
Der Wahlvorstand sollte mal eine Schulung besuchen oder hier auf der Seite nachschauen!!!
Erstellt am 23.03.2018 um 05:58 Uhr von Blackhead
Gibst dafür ect. ein Paragraph wodrauf wir uns beziehen können oder ist das jetzt zuspät da die Frist jetzt vorbei ist?
Erstellt am 24.03.2018 um 09:54 Uhr von Blackhead
So jetzt hatten wir eine Versammlung und dort war einer von der Gewerkschaft auch ein geladen gewesen.
Und der behauptet auch das man das machen kann und das unsere Stützunterschrift trotzdem bei der Liste bleibt! Auch wenn die geändert wurde!?