Nichtwahlberechtigte & Betriebsgröße
Hallo,
zählen die Nichtwahlberechtigten Arbeitnehmer zu den tatsächlich im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern dazu?
Community-Antworten (4)
22.03.2018 um 19:54 Uhr
Unter 100 nur die Wahlberechtigten, ab da alle Arbeitnehmer.
22.03.2018 um 20:30 Uhr
"Unter 100 nur die Wahlberechtigten, ab da alle Arbeitnehmer."
laut § 9 BetrVG ist diese Grenze bei 51. Ab da zählen "alle".
22.03.2018 um 23:15 Uhr
Genau lesen celesto!
22.03.2018 um 23:16 Uhr
Zitat (BetrVG): "Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel (...) 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, (...)"
Suche die Grenze... ;0))
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