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Nichtwahlberechtigte & Betriebsgröße

J
jwi73
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

zählen die Nichtwahlberechtigten Arbeitnehmer zu den tatsächlich im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern dazu?

67004

Community-Antworten (4)

H
hansimglueck

22.03.2018 um 19:54 Uhr

Unter 100 nur die Wahlberechtigten, ab da alle Arbeitnehmer.

C
celestro

22.03.2018 um 20:30 Uhr

"Unter 100 nur die Wahlberechtigten, ab da alle Arbeitnehmer."

laut § 9 BetrVG ist diese Grenze bei 51. Ab da zählen "alle".

K
kratzbürste

22.03.2018 um 23:15 Uhr

Genau lesen celesto!

P
Pjöööng

22.03.2018 um 23:16 Uhr

Zitat (BetrVG): "Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel (...) 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, (...)"

Suche die Grenze... ;0))

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