Erstellt am 22.03.2018 um 18:54 Uhr von hansimglueck
Unter 100 nur die Wahlberechtigten, ab da alle Arbeitnehmer.
Erstellt am 22.03.2018 um 19:30 Uhr von celestro
"Unter 100 nur die Wahlberechtigten, ab da alle Arbeitnehmer."
laut § 9 BetrVG ist diese Grenze bei 51. Ab da zählen "alle".
Erstellt am 22.03.2018 um 22:15 Uhr von kratzbürste
Erstellt am 22.03.2018 um 22:16 Uhr von Pjöööng
Zitat (BetrVG):
"Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
(...)
51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
(...)"
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