Erstellt am 21.03.2018 um 13:52 Uhr von Krambambuli
Die Stützunterschriften müssen immer zusätzlich geleistet werden. Der Listenvertreter ist nur kenntlich zu machen oder zu benennen. Ist kein Listenvertreter erkennbar, ist es der erste, der die Liste vorschlägt
Erstellt am 21.03.2018 um 14:19 Uhr von celestro
"Müssen die Kandidaten auf der Vorschlagsliste noch zusätzlich Ihre Stützunterschrift abgeben??"
Müssen nicht ... aber es wäre sinnvoll, weil es ja Unterstützerunterschriften braucht. Und der Kandidaten darf auch als Unterstützer auftreten.
"Oder reicht die Kandidatur auf der Vorschlagsliste??"
Würde reichen. Aber wenn man z.B. 15 Unterschriften braucht und es gibt 5 Kandidaten, dann braucht man nur noch 10 zusätzlich, wenn die Kandidaten die Liste auch selbst unterstützen.