Hallo,
Bei einer Listenwahl, besteht der Wahlausschuss aus Bewerber von bestimmten Vorschlagslisten, der Wahlvorstandsvorsitzender ist selber Bewerber in einer der besagten Listen, sowie auch freigestellter Betriebsratsmitglied vom jetzigen BR. Weitere Listen sind im Wahlausschuss nicht vertreten.
Es wird eine Briefwahl geben. Nach dem Eingang der Briefwahlumschlägen, wie sollen diese bis zur Wahl aufbewahrt werden?
Ferner ist es zulässig, dass die Briefwahlen direkt in die Händen des Wahlvorstandsvorsitzenden ankommen? Wie kann man erfahren, wie viele Briefe tatsächlich eintreffen, bzw. soll nicht eine neutrale Stelle für den Eingang der Briefwahlumschlägen definiert werden?
Der Wahlvorstand ist zur absoluten Neutralität verpflichtet. Wie kann man jedoch dies mit dieser Konstellation sicherstellen?
Danke im Voraus.