Erstellt am 21.03.2018 um 07:56 Uhr von Erbsenzähler
Zitat: "Es wird eine Briefwahl geben."
Es wird hoffentlich nur eine Briefwahlstimme geben?
Denn eine komplette Briefwahl ist nicht möglich!!!
Siehe das Video hier: https://www.betriebsratswahl.de/wahllexikon/briefwahl
Also falls es nur einige Briefwahlstimmen gibt müsst ihr die Briefe sammeln und den Eingang auf der Wählerliste notieren. Kurz vor dem Wahlende öffnet ihr die Briefe und und prüft ob die persönliche Erklärung ausgefüllt ist und dann tut ihr den geschlossenen Stimmzettelumschlag in die Urne. Ist keine Erklärung dabei ist die Stimme ungültig.
Die zurückgeschickten Wahlunterlagen müssen zum Büro des Wahlvorstandes geschickt werden.
Erstellt am 21.03.2018 um 13:59 Uhr von Erwin68
Hi Erbsenzähler, danke dir für den Input. Nein es ist natürlich keine komplette Briefwahl, es werden Stimmen auch Vorort abgegeben. Es werden jedoch viele Briefwahlstimmen geben. Die Frage ist: Wer sammelt diese Briefe? Der Wahlvorstandsvorsitzender würde diese Briefe empfangen und aufbewahren, aber da er von den Wahlen selbst betroffen ist, fragt man sich, ob es keine andere Möglichkeit gibt, eine neutrale Person dafür zu delegieren. Alle Listenführer sollten das Gefühl haben, die Briefwahlen werden gut aufbewahrt und werden nicht irgendwohin verschwinden. Wie kann man die Neutralität sicherstellen?
Erstellt am 21.03.2018 um 14:13 Uhr von wdliss
Hallo Erwin68, wie Erbsenzähler schreibt: "Die zurückgeschickten Wahlunterlagen müssen zum Büro des Wahlvorstandes geschickt werden."
Delegieren darf der Wahlvorstand da nichts. IdR solltest du aber auch davon ausgehen, dass dort keine Manipulationen stattfinden. Die Kollegen wissen sehr genau, welche Konsequenzen drohen wenn die Wahl im Nachgang als nichtig erklärt wird.
Erstellt am 21.03.2018 um 14:14 Uhr von Pjöööng
Wie das bei Euch am besten funktioniert müsstet Ihr selbst eigentlich am besten entscheiden können.
Vielleicht könnte die Poststelle (bei der die Briefe ja sowieso vorbeilaufen) die Briefe bis zm Wahltag in Verwahrung nehmen.
Erstellt am 22.03.2018 um 10:19 Uhr von Erwin68
Vielen Dank für die Antworten. Gibt es keine Regelung, die Besagt, dass die Briefe bei der Poststelle aufbewahrt werden können? Das wäre die Idee, aber der Wahlvorstand spricht gerade dagegen. Wir brauchen leider offiziellen Aussagen aus dem Gesetz. Danke nochmal!
Erstellt am 22.03.2018 um 10:51 Uhr von Pjöööng
Schaust Du im Fitting beim § 25 der WO wirst Du feststellen, dass es keine genaue Verfahrensanweisung gibt. Der Wahlvorstand hat "lediglich" sicherzustellen dass eingehende Rückumschläge letztendlich ohne Möglichkeit der Manioulation iin der Wahlurne landen.
So wäre es z.B. möglich dass in der Poststelle eine Wahlurne steht in die die Wahlbriefe eingeworfen werden. Dabei würde ich dann alerdings von der Poststelle täglich melden lassen welche Briefe eingegangen sind.