W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufbewahrung Briefwahlumschläge bis zur Wahl

E
Erwin68
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, Bei einer Listenwahl, besteht der Wahlausschuss aus Bewerber von bestimmten Vorschlagslisten, der Wahlvorstandsvorsitzender ist selber Bewerber in einer der besagten Listen, sowie auch freigestellter Betriebsratsmitglied vom jetzigen BR. Weitere Listen sind im Wahlausschuss nicht vertreten. Es wird eine Briefwahl geben. Nach dem Eingang der Briefwahlumschlägen, wie sollen diese bis zur Wahl aufbewahrt werden? Ferner ist es zulässig, dass die Briefwahlen direkt in die Händen des Wahlvorstandsvorsitzenden ankommen? Wie kann man erfahren, wie viele Briefe tatsächlich eintreffen, bzw. soll nicht eine neutrale Stelle für den Eingang der Briefwahlumschlägen definiert werden?
Der Wahlvorstand ist zur absoluten Neutralität verpflichtet. Wie kann man jedoch dies mit dieser Konstellation sicherstellen? Danke im Voraus.

1.21306

Community-Antworten (6)

E
Erbsenzähler

21.03.2018 um 08:56 Uhr

Zitat: "Es wird eine Briefwahl geben." Es wird hoffentlich nur eine Briefwahlstimme geben? Denn eine komplette Briefwahl ist nicht möglich!!! Siehe das Video hier: https://www.betriebsratswahl.de/wahllexikon/briefwahl

Also falls es nur einige Briefwahlstimmen gibt müsst ihr die Briefe sammeln und den Eingang auf der Wählerliste notieren. Kurz vor dem Wahlende öffnet ihr die Briefe und und prüft ob die persönliche Erklärung ausgefüllt ist und dann tut ihr den geschlossenen Stimmzettelumschlag in die Urne. Ist keine Erklärung dabei ist die Stimme ungültig.

Die zurückgeschickten Wahlunterlagen müssen zum Büro des Wahlvorstandes geschickt werden.

E
Erwin68

21.03.2018 um 14:59 Uhr

Hi Erbsenzähler, danke dir für den Input. Nein es ist natürlich keine komplette Briefwahl, es werden Stimmen auch Vorort abgegeben. Es werden jedoch viele Briefwahlstimmen geben. Die Frage ist: Wer sammelt diese Briefe? Der Wahlvorstandsvorsitzender würde diese Briefe empfangen und aufbewahren, aber da er von den Wahlen selbst betroffen ist, fragt man sich, ob es keine andere Möglichkeit gibt, eine neutrale Person dafür zu delegieren. Alle Listenführer sollten das Gefühl haben, die Briefwahlen werden gut aufbewahrt und werden nicht irgendwohin verschwinden. Wie kann man die Neutralität sicherstellen?

W
wdliss

21.03.2018 um 15:13 Uhr

Hallo Erwin68, wie Erbsenzähler schreibt: "Die zurückgeschickten Wahlunterlagen müssen zum Büro des Wahlvorstandes geschickt werden." Delegieren darf der Wahlvorstand da nichts. IdR solltest du aber auch davon ausgehen, dass dort keine Manipulationen stattfinden. Die Kollegen wissen sehr genau, welche Konsequenzen drohen wenn die Wahl im Nachgang als nichtig erklärt wird.

P
Pjöööng

21.03.2018 um 15:14 Uhr

Wie das bei Euch am besten funktioniert müsstet Ihr selbst eigentlich am besten entscheiden können.

Vielleicht könnte die Poststelle (bei der die Briefe ja sowieso vorbeilaufen) die Briefe bis zm Wahltag in Verwahrung nehmen.

E
Erwin68

22.03.2018 um 11:19 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Gibt es keine Regelung, die Besagt, dass die Briefe bei der Poststelle aufbewahrt werden können? Das wäre die Idee, aber der Wahlvorstand spricht gerade dagegen. Wir brauchen leider offiziellen Aussagen aus dem Gesetz. Danke nochmal!

P
Pjöööng

22.03.2018 um 11:51 Uhr

Schaust Du im Fitting beim § 25 der WO wirst Du feststellen, dass es keine genaue Verfahrensanweisung gibt. Der Wahlvorstand hat "lediglich" sicherzustellen dass eingehende Rückumschläge letztendlich ohne Möglichkeit der Manioulation iin der Wahlurne landen. So wäre es z.B. möglich dass in der Poststelle eine Wahlurne steht in die die Wahlbriefe eingeworfen werden. Dabei würde ich dann alerdings von der Poststelle täglich melden lassen welche Briefe eingegangen sind.

Ihre Antwort