Erstellt am 20.03.2018 um 18:36 Uhr von Krambambuli
Nein - Rückseite geht nicht.
Nehmt ein DIN a3 Blatt. Da passen alle drauf
Erstellt am 20.03.2018 um 18:38 Uhr von AlterMann
Meiner Meinung nach ist das ein handfester Anfechtungsgrund.
Erstellt am 20.03.2018 um 18:39 Uhr von Jürgen11
also kann ich die Wahl anfechten?
Gibt es da eine Gestzgebung die ich dann vorlegen kann ?
Erstellt am 20.03.2018 um 20:25 Uhr von celestro
"also kann ich die Wahl anfechten?"
Nur zusammen mit 2 weiteren Mitarbeitern.