W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlbeeinflussung durch verleumderische Emails

W
WunderWeib
Apr 2018 bearbeitet

Wir haben einen neuen BR gewählt. Ursprünglich wurde eine offene Liste eingereicht, diese wurde vom WV aber wegen eines unheilbaren Makels (Hinzufügen von Kandidaten nach Abschluss der Stützunterschriften) zurückgewiesen. Daraufhin hat der Vertrauenskörper der bei uns hauptsächlich vertretenen Gewerkschaft eine Liste aufgelegt, aber die Kandidatenzusammensetzung geändert - ein Kollege, der ursprünglich auf der allgemeinen Liste stand und der immer Querelen macht, wurde rausgedrängt. Es wurde noch eine Liste mit einem einzelnen Bewerber eingereicht. Der Kollege, der durch Taktik rausgedrängt wurde, hat nun am Tag vor der Wahl ein email mit großem Verteiler geschrieben und sich als BR verabschiedet, dabei unterstellt, dass bei der Listenwahl gemauschelt wurde und einfach unwahre Dinge behauptet - er hat also versucht, die Wahl negativ zu beeinflussen unter dem Deckmäntelchen eines Abschiedsbriefs... Kann man den Kollegen hierfür abmahnen oder belangen? Oder läuft das unter erlaubter Stimmungsmache vor der Wahl?

63703

Community-Antworten (3)

C
celestro

20.03.2018 um 01:35 Uhr

Der Listenführer kann sich aussuchen, wen er / sie auf die Liste nimmt. Falls das auch eine offene Liste werden sollte, so ist das sicher unklug gewesen.

Ansonsten klingt das erst einmal nach "freier Meinungsäußerung".

K
kratzbürste

20.03.2018 um 09:08 Uhr

Schlechte Taktik von den Kollegen. Er hätte besser Gründe aufgezählt, warum man gerade ihn wählen sollte.

P
Pro-Querelen

20.03.2018 um 09:16 Uhr

"ein Kollege (...) wurde rausgedrängt". "Der Kollege, der durch Taktik rausgedrängt wurde, hat (...) dabei unterstellt, dass bei der Listenwahl gemauschelt wurde" Finde den Fehler ...

Ihre Antwort