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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

streichung von berwerbern nach abgabefrist

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grenngate
Apr 2018 bearbeitet

hallo ich habe mal eine frage . was passiert mit der liste von der mehere Bewerber gestrichen werden mussten aufgrund von doppelkandidatur und doppelstuetzen.?

die liste hat nach Streichung zwar noch genug berwerber und stuetzunterschriften,aber sie ist ja nicht mehr in dem zustand in dem sie war, als die kpllegen diese liste komplett gestuetzt haben.

muss die liste komplett neu erstellt werden samt stuetzen? oder bleibt sie trotz Streichungen so und nur die stuetzunterschriften muessen neu geholt werden?

vielen dank fuer antworten

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Community-Antworten (3)

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celestro

19.03.2018 um 23:38 Uhr

wenn trotz Streichung genug Stützunterschriften da sind, muß man gar nichts machen. Wenn nicht mehr genug sind, muß man auf die notwendige Zahl "auffüllen".

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Greengate

19.03.2018 um 23:59 Uhr

Ja es sind noch genug Unterschriften vorhanden.... Aber die die gestützt hatten, haben ja fuer die ganze Liste ihre Unterschrift gegeben und nicht fuer die jetzt geaenderte.....da sehe ich das Problem..... Es ist ja eine erhebliche änderung....... Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?

C
celestro

20.03.2018 um 00:02 Uhr

die "Änderung" passierte aber erst nach dem Einreichen beim Wahlvorstand, oder ? Dann siehe mein Post von 22:38, es ist alles in Ordnung und die Liste ist so gültig wie sie jetzt ist.

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