Erstellt am 19.03.2018 um 16:12 Uhr von Celestro
Es wird ein 9er Gremium gewählt. Aber woher kommt denn die Nachfrist ?
Erstellt am 19.03.2018 um 16:16 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 19.03.2018 um 16:22 Uhr von Patrick.L
Nach Ende der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge wurden nur 7 Mitarbeiter vorgeschlagen. Daraufhin wurde eine Nachfrist von einer Woche gesetzt. Jetzt haben wir 9 Kandidaten für die Wahl. Nach unserer Betriebsgröße haben wir auch 9 Sitze im BR zu wählen. Werden somit 9 BR gewählt oder muss man einen verminderten Betriebsrat von 7 wählen und die anderen 2 wären dann Nachrücker?
Erstellt am 19.03.2018 um 16:26 Uhr von celestro
Ihr habt ein ganz anderes Problem (deshalb auch meine Frage nach der Nachfrist). Nach § 9 WO ist eine Nachfrist nur dann zulässig, wenn KEINE Wahlvorschläge eingereicht wurden.
Ihr hättet also ohne Nachfrist (und mit den 7 Kandidaten) einen 7er BR wählen müssen.
Ich würde vermutlich jetzt ein 9er Gremium wählen und hoffen, daß niemand die Wahl anficht.
Erstellt am 19.03.2018 um 16:28 Uhr von Betriebsbonsai
Es werden 9 Leute gewählt und ihr habt dann keine Nachrücker. Sollte dann ein BR-Mitglied aus irgendwelchen Gründen ausscheiden, dann stehen meines Erachtens Neuwahlen an, da ihr nicht mehr genug Leute habt.
Erstellt am 19.03.2018 um 16:40 Uhr von Pjöööng
Und wenn njemand die Wahl deshalb anficht, dann holt Ihr breit grinsend den Fitting aus dem regal und schlagt dort den Kommentar zum § 9 der WO auf.
Lasst Euch nicht nervöse machen!
Erstellt am 19.03.2018 um 16:47 Uhr von celestro
"dann holt Ihr breit grinsend den Fitting aus dem regal und schlagt dort den Kommentar zum § 9 der WO auf."
Immer wieder super, daß man in Gesetze nicht gleich rein schreibt, daß man bei zuwenig Kandidaten auch eine Nachfrist setzen darf. Aber immerhin haben wir ja Pjöööng, den Kommentarkenner.