Hallo.
Ich habe da mal eine für mich wichtige Frage. Ich arbeite in einer Filiale unseres Betriebes, welche ca.80 km von dem Hauptsitz der Firma (=Sitz des BR) entfernt ist. Nun wurde ich in den neuen BR gewählt und könnte auch (durch unsere Liste) in die Freistellung gewählt werden (Es gibt bei uns den Anspruch auf 4 Freistellungen).
Meine Frage ist nun folgende:
Da die freigestellten BR sich am Sitz des BR aufhalten müssen, würde ich dann immer morgens 80km statt 30km zur Arbeit fahren. Ist die Differenz zu den 30km ein Aufwand, welchen der Arbeitgeber tragen muss (nach §40 BetrVG) oder ist die nun längere Anfahrt mein persönliches Problem ? Das wäre ja vielleicht ein Grund, sich das mit der Freistellung noch mal zu überlegen.
Ich bin für jede Antwort (am besten mit Belegen) dankbar.

Besten Gruss,
Betriebsbonsai