Am 20.03. also morgen ist bei uns Betriebsratswahl.
Ein neuer Mitarbeiter wird ab 20.03. eingestellt.

Nach § 4 Abs. 3 WO kann nur bis zum Tag vor der Stimmabgabe die Wählerliste ergänzt werden. ( auch lt. Fitting)
Wenn ich das richtig interpretiere darf dieser Arbeitnehmer nicht in die Wählerliste aufgenommen werden.

Liege ich damit richtig.