In Vorbereitung der BRW, bin ich mit dem Vorsitz des Wahlvorstandes beauftragt wurden. Einer der beiden Mitglieder des Wahlvorstandes hatte bei unserer ersten gemeinsamen Sitzung die aktive Teilnahme am BR bekundet, sprich er möchte sich für den BR zur Verfügung stellen.
Gibt es hier rechtliche Bedenken bezüglich der Arbeit im Wahlvorstand und der Bereitstellung zur Wahl in den BR?
Können hier "persönliche" Vorteile interpretiert werden?