W.A.F. LogoSeminare

Standzeit der Wahlurne im 2-Schicht-Betrieb!?

R
RiaSobus
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten mit ca. 170 Personen je Schicht in der Zeit von etwa 5-14 u. 14-23 Uhr. Jetzt soll die Wahlurne nur von 8 - 16 Uhr aufgestellt sein. Ist es zulässig das die Spätschicht nur 2 Std. Zeit hat? Wie sollen 170 Personen in 120 Minuten abgefertigt werden? Oder müssen diese dann zwingend vorher zur Firma kommen? Ist die Wahl anfechtbar wenn die Zeiten nicht geändert werden? Oder können die Mitarbeiter der Spätschicht auch ohne Probleme Briefwahl beantragen um nicht vor Ort in den "Stau" zu gelangen? Gruß

71402

Community-Antworten (2)

C
celestro

17.03.2018 um 01:49 Uhr

"Oder können die Mitarbeiter der Spätschicht auch ohne Probleme Briefwahl beantragen um nicht vor Ort in den "Stau" zu gelangen?"

Das können Sie auf jeden Fall.

M
MaJoK

17.03.2018 um 17:04 Uhr

Vlt fragt ihr den Wahlvorstand ob die Zeit bis 18 Uhr verlängert wird. Natürlich können sie Spätschicht MA auch vor 14 Uhr wählen gehen, aber zwingen kann sie dazu niemand. Und 170 MA in 120 min ist ja nun keine logistische Herausforderung. Anfechtbar ist die Wahl deswegen nicht.

Ihre Antwort