Erstellt am 16.03.2018 um 19:11 Uhr von samira
Man sollte noch einmal mit den Betroffenen reden. Wenn jeder was weiß - aber keiner was sagen will, kann man schwerlich etwas bewegen.
Erstellt am 16.03.2018 um 19:14 Uhr von takkus
Zurückhaltend. "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" funktioniert nun mal nicht. Ross und Reiter müssen schon genannt werden. Erst dann kann man eine Beschwerde nach dem Betriebsverfassungsgesetz bearbeiten. Traurig genug, dass keiner den Hintern in der Hose hat und etwas dagegen unternimmt. Vom Nachbar lässt sich keiner als A******* beschimpfen. Da wird sofort geklagt. Ich finde es immer sehr bemerkenswert was sich Arbeitnehmer so gefallen lassen.
Erstellt am 16.03.2018 um 20:24 Uhr von alter Mann
Ich sehe drei Möglichkeiten:
1. Man fragt die Betroffenen, ob sie vielleicht zusammen eine Beschwerde schreiben wollen. Dazu müssten sie zuerst zustimmen, dass die Namen den anderen Kolleginnen bekannt gemacht werden. Vielleicht wissen die Einzelnen ja nichts voneinander und trauen sich gemeinsam.
2. Man holt sich die Zustimmung bei den einzelnen Kolleginnen ein, dass man mit dem "unsittlichen" Kollegen spricht (ohne Details und ohne Namensnennung). Da es sich um mehrere Missgriffe gehandelt haben soll, kann der Kollege nicht wissen, wer sich beschwert hat und wer nicht. Möglicherweise wird der Kollege sein Verhalten ändern, wenn er ernsthaft mit Konsequenzen rechnen muss.
3. Man teilt der GF mit, dass der/ein Kollege mehrfach zu weit gegangen sein soll. Dann könnte man mit der GF besprechen, wie man Einfluss auf den Umgang im Betrieb nehmen kann.
Erstellt am 16.03.2018 um 21:15 Uhr von Pjöööng
Es ist bei solchen Vorfällen vollkommen ok wenn sich die Kolleg(inn?)en hier nicht outen wollen. Das hat man als BRM unbedingt zu repektieren!
Ich halte auch gar nichts davon wenn sich hier einzelne BRM an den Belästiger wenden. Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen der einzig sinnvolle Ansprechpartner. Im persönlichen Gespäch mit dem Arbeitgeber erörtern und danach unbedingt noch einmal schriftlich an den Arbeitgeber adressieren. Danach das Thema "inadäquates Verhalten am Arbeitsplatz" zum regelmäßigen Thema bei den Monatsgesprächen machen.
Möglicherweise könnte sich der BR auch noch bei der nächsten Betriebsversammlung / Veröffentlichung ganz klar positionieren.