Erstellt am 29.06.2010 um 07:18 Uhr von bubie
die unter 18 jährigen dürfen nicht gewählt werden und nicht wählen, außer sie wählen eine jugend- und auszubildendenvertretung.
schaum mal z.b. hier: http://blog.burgmer.com/?p=5
wenn jemand in urlaub geht, dann kann er mit briefwahl wählen.
wenn es sich dabei um ein wahlvorstandsmitglied handelt, dann muss eben der ersatz einspringen.
mfg
bubie
Erstellt am 29.06.2010 um 08:37 Uhr von Tanzbär
Die Urlauberin muss die Briefwahl beantragen, kann aber auch ihre n Brief noch vor Urlaubsantritt beim Wahlvorstand abgeben. Sie muss sich also nicht auf die Post aus Mittelamerika verlassen ... ;))
Erstellt am 29.06.2010 um 20:44 Uhr von tirpse
danke für die antworten.
das problem ist jedoch,
das wir der kollegin keinen stimmzettel mitgeben können auf der alle wahlvorschläge stehen.denn bis zur letzten minute kann sich ja dort noch jemand eintragen und bis wir das am 2.7. überprüfen,auzählen und bekanntgeben ist sie nicht mehr da.
sehe ich das richtig das sie dann nicht wählen kann?
Erstellt am 29.06.2010 um 20:49 Uhr von tirpse
@ bubie
okey,sie darf nicht wählen
aber müssen wir sie dann auch aus der wählerliste streichen?
Erstellt am 30.06.2010 um 22:56 Uhr von GarfieldBreisig
§ 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten, Abs. 2 WO regelt eine Wochenfrist zwischen Einreichung und Prüfung der Kandiatenliste(n) und der Wahl als Minimumfrist, länger ist möglich.
Ansonsten siehe tanzbär.
PS: Habt Ihr auch an die Elternzeitler, Kranke etc. gedacht, denen Ihr auch die Briefwahl ermöglichen müßt?
Erstellt am 01.07.2010 um 15:55 Uhr von tirpse
hallo garfieldbreisig,
jawoll haben wir alles bedacht.vielen dank für den tip.
trotzdem erreichen wir die kollegin nicht mehr mit dem gültigen stimmzettel für die wahl.
sie ist heute morgen geflogen und kommt erst in 3 wochen zurück.morgen ist die frist für einreichung und prüfung der kandidatenliste rum.dann werden die briefwahlunterlagen versendet um am 10.juli findet die wahl statt.
freundliche grüße